Achtung Fake-SMS: Betrüger geben sich als Finanzministerium aus.
Aktuell warnt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eindringlich vor einer neuen Welle betrügerischer SMS-Nachrichten, die im Namen der Behörde versendet werden. Mit täuschend echt aussehenden Nachrichten versuchen Internetbetrüger, sensible Daten wie Passwörter oder Kreditkartennummern von ahnungslosen Bürgern zu erschleichen.
Besonders perfide: Die SMS enthalten Formulierungen wie “offene Forderung”, “Pfändung droht” oder “sofortige Zahlung notwendig” – und setzen damit auf Druck und Panikmache. Enthaltene Links führen auf täuschend echte, aber gefälschte Webseiten, die wie das bekannte Portal FinanzOnline aussehen.
So läuft der Betrug ab – und deshalb ist er so gefährlich
Die Betrugsmasche folgt immer einem ähnlichen Muster:
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Die Nachricht erscheint glaubwürdig, der Absendername oft als „BMF“ oder „FinanzOnline“ angezeigt
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Ein Link führt zu einer gefälschten Webseite mit einem Login-Feld
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Dort wird man aufgefordert, Bankdaten, Passwörter oder Kreditkartendaten einzugeben
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Diese Daten werden direkt von den Betrügern abgegriffen
Laut Experten handelt es sich hierbei um einen klassischen Phishing-Angriff – eine besonders gefährliche Form des Online-Betrugs, die schwer zu erkennen ist, wenn man nicht genau hinsieht.
Wie man sich schützen kann
Das BMF stellt klar, dass Mitteilungen grundsätzlich per offiziellen Bescheid über die Post oder FinanzOnline-Postbox zugestellt werden – niemals per SMS, WhatsApp oder Messenger. Auch wird niemals zur Übermittlung sensibler Daten via Link oder Formular aufgefordert.
Folgende Tipps helfen beim Schutz:
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Nicht klicken: Öffnen Sie keine Links in verdächtigen SMS
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Keine Daten eingeben: Niemals Kontoinformationen, Passwörter oder Kreditkartendaten angeben
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Nachricht löschen: Verdächtige SMS sofort entfernen
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FinanzOnline selbst aufrufen: Geben Sie die URL immer manuell im Browser ein
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Melden: Verdachtsfälle direkt an die Watchlist Internet oder das BMF melden
Eine hilfreiche Übersicht bietet auch der Folder „Vorsicht Betrug!“, der auf bmf.gv.at heruntergeladen oder in jedem Finanzamt abgeholt werden kann.