Festivalbesucher beim Nova Rock 2024 mussten einen sogenannten „Müllpfand“ in Höhe von 20 Euro entrichten – davon wurden jedoch nur 10 Euro zurückerstattet, sofern ein halbvoller Müllsack zurückgebracht wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dieses Vorgehen nun als rechtswidrig bewertet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde im Rahmen einer Presseaussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bekanntgegeben.
Warum ist der „Müllbeitrag“ rechtswidrig?
Die Nova Music Entertainment GmbH, Veranstalter des Festivals, verlangte von Besucherinnen und Besuchern einen Müllpfand von 20 Euro, der vor Ort bar zu bezahlen war. 10 Euro wurden beim Zurückbringen eines halb gefüllten Müllsacks erstattet, die restlichen 10 Euro blieben als sogenannter „Müllbeitrag“ beim Veranstalter. Die Klauseln dazu waren allerdings unklar formuliert – weder wurde präzisiert, wofür der Müllbeitrag genau verwendet wird, noch wer wann tatsächlich zahlen muss.
Das OLG Wien kritisierte insbesondere, dass der Müllbeitrag als zusätzliche Gebühr für eine Leistung verlangt wird, die bereits durch die Hauptleistung des Festivals abgedeckt ist. Denn die Entsorgung des Mülls ist Teil der vertraglichen Nebenpflicht des Veranstalters und damit keine Extra-Leistung, die separat bepreist werden darf. Der Begriff „halbvoller Müllsack“ wurde ebenfalls als unzureichend definiert eingestuft, was die Intransparenz weiter erhöht.
Ein klares Signal für Konsumentenrechte und Preistransparenz
Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz deutlich. „Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für Mehrleistungen im Einzelfall – dann ist das grundsätzlich nicht zulässig“, erklärt VKI-Jurist Dr. Joachim Kogelmann. Auch Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betont, dass gerade bei Großveranstaltungen klare Regeln und keine versteckten Gebühren notwendig seien, um Konsumenten vor unklaren Kostenfallen zu schützen.
Mehr Fairness und Transparenz bei Festivalgebühren
Das Urteil des OLG Wien gegen den Müllbeitrag beim Nova Rock 2024 ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Festivalbesuchern und Verbrauchern allgemein. Es macht deutlich, dass Zusatzkosten nur für echte Mehrleistungen verlangt werden dürfen – nicht für Leistungen, die zum Pflichtprogramm eines Veranstalters gehören. Für Besucher bedeutet dies mehr Klarheit und Schutz vor undurchsichtigen Gebühren. Veranstalter sollten daraus lernen: Transparenz zahlt sich aus – gerade bei Großevents.