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Handwerkerbonus: Über 7.000 Anträge am 1. Tag

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Seit dem 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus beantragt werden. In den ersten 24 Stunden sind bereits 7.006 Anträge eingegangen.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus hat am 15. Juli 2024 begonnen. Die Nachfrage nach dem Handwerkerbonus ist enorm. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) informiert, sind in den ersten 24 Stunden bereits 7.006 Anträge eingegangen. „Die ersten 24 Stunden seit dem Antragsstart zeigen, dass der Handwerkerbonus der richtige Impuls zur richtigen Zeit ist“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Durchschnittlich 936 Euro Fördersumme pro Person

Die Gesamtsumme aller am 1. Tag beantragten Förderungen belaufen sich auf rund 6,56 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Fördersumme von rund 936 Euro pro Antrag. Wie das BMAW mitteilt, liegen bereits erste Zusagen vor. Die beantragte Gesamtsumme kann sich jedoch noch vorbehaltlich der Sachprüfung verändern.

Handwerkerbonus: Was gefördert wird

Privatpersonen erhalten mit dem Handwerkerbonus eine Förderung für Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Dazu zählen neben Sanierungen und Renovierungen beispielsweise auch An- und Umbauten. Gefördert werden 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt heuer maximal 2.000 Euro pro Person und Haushalt, im Jahr 2025 wird der Handwerkerbonus bis zu 1.500 Euro betragen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden, ggf. mit mehreren Rechnungen. Die Antragstellung erfolgt über die offizielle Website www.handwerkerbonus.gv.at.

Der Handwerkerbonus kann rückwirkend für alle Handwerkerleistungen seit dem 1. März 2024 beantragt werden. Die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Für die Antragstellung sind die förderfähigen Rechnungen sowie die ID-Austria oder ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Personen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, erhalten Unterstützung. Es ist möglich, dass jede Person für jede andere Person einen Antrag über die Website stellt, sofern die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Diese können dann die entsprechenden Daten eingeben und den Antrag stellen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Unternehmen haben ihre Unterstützung zugesagt.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]