Wer in Österreich geringfügig arbeitet, sollte die Jahresgrenze beachten: Überschreitet man sie, drohen Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Immer mehr Arbeitnehmer in Österreich erleben eine unangenehme Überraschung: Nachforderungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen für das vergangene Kalenderjahr. Betroffen sind vor allem Personen mit geringfügigen Beschäftigungen, sei es als Einzeljob oder in Kombination mehrerer Nebenjobs. Wer hier die Jahresgrenze von 14.517 Euro überschreitet, muss im Folgejahr mit einer Pflichtveranlagung rechnen – und das kann teuer werden.
Warum Nachzahlungen drohen
Geringfügige Beschäftigungen gelten grundsätzlich als steuer- und beitragsfreundlich. Überschreitet das Gesamteinkommen aus Haupt- und Nebenjobs jedoch die festgelegte Grenze, werden Lohnsteuer, Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge nachträglich eingefordert. Viele Arbeitnehmer werden dadurch unangenehm überrascht, da die Differenz oft einmalig in voller Höhe nachgezahlt werden muss.
Geringfügigkeitsgrenze ab 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und liegt 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Ab 1. Januar 2026 wird diese Grenze nicht weiter erhöht, wie im Budgetbegleitgesetz 2025 festgelegt. Die Aufwertungszahl für die Jahresgrenze beträgt voraussichtlich 1,073.
Das bedeutet: Arbeitnehmer können weiterhin in gewissem Umfang ohne Nachzahlungen dazuverdienen, etwa während der Pension, des Arbeitslosengeldbezugs oder während der Karenz. Wer jedoch darüber hinaus verdient, fällt automatisch unter die Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung, was zu den bekannten Nachforderungen führen kann.
Tipps für Arbeitnehmer
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Gesamtverdienst prüfen: Alle Einkünfte aus Haupt- und Nebenjobs addieren, um die Grenze von 14.517 Euro im Blick zu behalten.
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Frühzeitig melden: Zwei geringfügige Jobs oder ein Nebenverdienst zur Vollzeitstelle sollten beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden.
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Vorschreibung beantragen: So werden Nachzahlungen gleichmäßig auf das Jahr verteilt, statt als Einmalzahlung zu belasten.
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Zukünftige Planung: Änderungen ab 2026 im Auge behalten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Geringfügige Jobs sind nach wie vor eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Wer jedoch die Grenzen nicht im Blick behält, riskiert unerwartete Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Meldungen beim Versicherer können hier teure Überraschungen vermeiden und helfen, den Nebenverdienst optimal zu nutzen.