Die Finanz

ORF-Beitrags Service: Über 800.000 Neuregistrierungen im ersten Halbjahr

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Der ORF-Beitrags Service hat seine Bilanz für das erste Halbjahr veröffentlicht. 

Das ORF-Beitrags-Gesetz ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten. Anstelle der GIS-Gebühr, die an den Besitz eines Radio- oder Fernsehgeräts gebunden war, ist seither der ORF-Beitrag für alle österreichischen Haushalte verpflichtend. Mit 15,30 Euro pro Monat ist dieser zwar deutlich günstiger als die bisherige GIS-Gebühr von 22,45 Euro, dennoch sorgt der ORF-Beitrag bei vielen für Unmut. Denn dieser schlägt jährlich mit fast 200 Euro zu Buche, in manchen Bundesländern sogar noch mehr.

Bilanz zum ersten Halbjahr

Das Management des neuen ORF-Beitrags obliegt dem ORF-Beitrags Service (OBS), der auch die Landesabgabe für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol einhebt. Mit Jahresbeginn mussten alle bestehenden GIS-Zahler auf das neue System umgestellt und auch jene Haushalthalte einbezogen werden, die bis dahin noch keine GIS bezahlt haben. Wie der ORF in einer Aussendung informiert, war dies für die OBS angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen der Ratifizierung des ORF-Beitragsgesetzes am 8. September 2023 und dem Inkrafttreten am 1. Jänner 2024. eine herausfordernde Aufgabe. OBS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck: „Die Anforderungen der Umstellung auf das neue System waren groß und sehr komplex, der Druck sehr hoch. Wir hatten aber auch mit einem hohen Informationsbedarf gerechnet und uns bestmöglich darauf vorbereitet.“

Neue Informationskampagne

Die Service- und Informationsangebote der OBS seien bisher sehr gut genutzt worden, heißt es weiter. Dennoch bestehe weiterhin Informationsbedarf. Daher wurde Mitte Juni eine weitere Informationskampagne mit TV- und Radiospots gestartet, um zu vermitteln, warum der ORF-Beitrag zu zahlen ist und welche Leistungen damit ermöglicht werden. Begleitet werden die Spots von Social Media Aktivitäten, um auch jüngere Menschen zu erreichen. Die Möglichkeit, bei der Online-Registrierung gleich ein SEPA-Lastschriftverfahren einzurichten, wird sehr gut angenommen. Inzwischen haben mehr als zwei Drittel aller Haushalte davon Gebrauch gemacht, Tendenz steigend.

Auch Unternehmen müssen zahlen

Derzeit erhalten auch Unternehmen, die im Jahr 2023 kommunalsteuerpflichtig waren, eine Vorschreibung des ORF-Beitrages. Die OBS erhebt die Anzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge und übermittelt die Vorschreibungen, die Unternehmen müssen nicht von sich aus aktiv werden. Detaillierte Informationen finden sich auf der Website des OBS unter orf.beitrag.at/firmen. Alexander Hirschbeck betont abschließend: „Es ist unsere Aufgabe, den Österreicherinnen und Österreichern bestmöglichen Service und Information zum ORF-Beitrag anzubieten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten sehr gute Arbeit. Ich möchte mich beim gesamten Team für den Einsatz bedanken.“

Befreiung vom ORF Beitrag: Diese Personen müssen nicht zahlen

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]