Ab 9. Oktober 2025 tritt der IBAN-Namensabgleich EU-weit in Kraft. Diese neue Sicherheitsmaßnahme betrifft alle SEPA-Überweisungen, egal ob online, per App oder am Schalter. Ziel ist es, Konsumenten besser vor Überweisungsbetrug zu schützen, indem überprüft wird, ob der eingegebene Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
„Der IBAN-Namensabgleich dient ausschließlich dem Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen“, erklärt Ruth Williams, Geschäftsführerin des Fundraising Verband Austria in einer aktuellen Aussendung.
So funktioniert der IBAN-Namensabgleich
Beim Abgleich wird überprüft, ob Name und IBAN exakt übereinstimmen.
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Abweichungen wie alternative Schreibweisen oder Abkürzungen können zu einer Warnung führen.
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Keine automatische Blockade: Die Überweisung kann trotz Warnung durchgeführt werden.
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Gemeinnützige Organisationen haben ihre Kontobezeichnungen bereits angepasst, um die Übereinstimmung zu gewährleisten.
Für Spender gilt: Bei einer Warnmeldung empfiehlt es sich, direkt mit der Organisation Kontakt aufzunehmen, um die Daten abzuklären.
Spenden per Erlagschein bleiben möglich
Trotz der neuen Regelung müssen sich Spender keine Sorgen machen. In Österreich geben laut Umfragen ein Drittel der Spendenden an, regelmäßig per Erlagschein zu spenden.
„Spenden per Erlagschein bleiben selbstverständlich weiterhin möglich“, betont Williams. Das heißt, die klassische Methode für gemeinnützige Organisationen funktioniert unverändert, und der IBAN-Namensabgleich wirkt sich nur auf Überweisungen aus, nicht auf handschriftlich ausgefüllte Erlagscheine.
Sicherheit erhöhen, Spenden erleichtern
Der IBAN-Namensabgleich startet ab morgen und erhöht die Sicherheit bei Banküberweisungen, ohne Spender einzuschränken. Wer weiterhin per Erlagschein spendet, kann dies wie gewohnt tun. Organisationen profitieren von mehr Transparenz und Sicherheit, während Spender geschützt bleiben.