Sparmaßnahmen 2026: Zuverdienst wird neu geregelt

Sparmaßnahmen verändern Zuverdienst in Österreich.

Pensionisten, Arbeitslose, Familien und Studierende sollten sich 2026 auf neue Zuverdienstregeln einstellen – und rechtzeitig planen.

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Österreich neue Regeln für den Zuverdienst in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem Pensionisten, Arbeitslose, Eltern in Karenz und Studierende, die zusätzliches Einkommen beziehen. Hintergrund sind die Sparmaßnahmen zur Sanierung des Budgetdefizits – und diese bringen teils deutliche Einschränkungen mit sich. Wer ab 2026 nicht den Überblick verlieren will, sollte die neuen Grenzen kennen.

Pensionisten: Unveränderte Geringfügigkeitsgrenze

Für alle, die bereits ihre Alters-Pension beziehen, gilt auch 2026: Ein unbegrenzter Zuverdienst ist möglich, ohne dass die Pension gekürzt wird. Wer allerdings in Frühpension oder Korridorpension ist, muss vorsichtig sein. Hier liegt die Zuverdienstgrenze weiterhin bei 551,10 Euro monatlich. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der Anspruch auf die Pension.

Arbeitslose: Deutlich strengere Vorgaben

Für AMS-Bezieher wird der Zuverdienst eingeschränkt. Bis 2025 darf während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. Ab 2026 wird dies nur noch in bestimmten Fällen erlaubt sein:

  • Wer vor Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen durchgehend geringfügig beschäftigt war, darf die Tätigkeit fortsetzen.

  • Nach einer langen Krankheit oder Reha ist ein begrenzter Nebenerwerb für maximal 26 Wochen erlaubt.

  • Langzeitarbeitslose mit mindestens 365 Tagen AMS-Bezug dürfen bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.

  • Personen über 50 Jahre oder mit Behindertenstatus erhalten eine Sonderregelung, um ohne Leistungsansprüche zu verlieren, geringfügig dazuverdienen zu können.

Damit verschärfen sich die Spielregeln deutlich – vor allem für jene, die kurzfristig Nebeneinkommen erzielen möchten.

Familien: Kinderbetreuungsgeld und Beihilfen

Auch für Familien bringt das Sparpaket Anpassungen: Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bleibt die Zuverdienstgrenze 2026 bei 8.600 Euro jährlich. Überschreitungen müssen zurückgezahlt werden, allerdings nur der Betrag, der über der Grenze liegt. Während der Karenz dürfen Eltern weiterhin 551,10 Euro monatlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung dazuverdienen.

Bei der Familienbeihilfe liegt die Zuverdienstgrenze unverändert bei 17.212 Euro brutto pro Jahr. Studierende und Lehrlinge, die nebenbei arbeiten, sollten diese Schwelle im Blick behalten.

Wer sich rechtzeitig informiert, vermeidet böse Überraschungen

Die Zuverdienstgrenzen ab 2026 zeigen: Während Pensionisten im Regelpensionsalter weiterhin profitieren, trifft es vor allem Arbeitslose härter. Familien und Studierende sind ebenfalls von eingefrorenen Grenzen betroffen.

Wer rechtzeitig plant und sich über die eigenen Ansprüche informiert, kann finanzielle Nachteile vermeiden. Klar ist: Ab 2026 wird der Nebenjob für viele nicht mehr so flexibel möglich sein wie bisher.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]