Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, unter welchen Bedingungen Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen ungültig sind.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen komplett unwirksam. Das bedeutet: Viele Mieter könnten zu viel bezahlte Miete zurückfordern oder sich gegen Erhöhungen wehren.
Was ist eine Wertsicherungsklausel?
Eine Wertsicherungsklausel erlaubt Vermietern, Mieten an die Inflation anzupassen. Das ist grundsätzlich gängige Praxis – doch der Gesetzgeber schiebt unzulässigen Klauseln einen Riegel vor. Nach dem Konsumentenschutzgesetz (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG) darf eine solche Preiserhöhung in den ersten zwei Monaten nach Vertragsabschluss nicht einfach automatisch passieren.
Besonders brisant: Laut aktueller Entscheidung des VfGH bleibt es nicht bei einem kurzen Schutzzeitraum. Ist die Klausel nicht individuell ausverhandelt, kann sie unter Umständen komplett unwirksam sein.
Hintergrund: Verfassungsgerichtshof bestätigt Mieterschutz
Zwei Immobilienunternehmen hatten versucht, diese Regelung zu kippen – erfolglos. Der VfGH stellte klar: Die Vorschrift dient dem Konsumentenschutz und ist nicht verfassungswidrig. Zwar schränkt sie das Eigentumsrecht der Vermieter ein, das öffentliche Interesse am Schutz der Mieter überwiegt aber eindeutig (VfGH-Entscheidung Juli 2025).
Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bezieht seit 2023 eindeutig Stellung: Bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen – also etwa Mietverträgen – sind solche Klauseln streng zu prüfen. Wird eine Mieterhöhung innerhalb der ersten zwei Monate nicht explizit ausgeschlossen und die Klausel nicht individuell verhandelt, kann sie komplett rechtsunwirksam sein.
Gilt das auch für deinen Mietvertrag?
- Der Vermieter muss ein Unternehmen sein (z.B. Versicherungen, Banken, Stadt Wien). Private Vermieter sind davon nicht betroffen.
- Der Mietvertrag wurde per Standardformular abgeschlossen, also ohne echte Mitgestaltungsmöglichkeiten für den Mieter.
- Die Wertsicherungsklausel erlaubt eine Preiserhöhung ohne ausdrücklichen Ausschluss für die ersten zwei Monate.
Treffen diese Punkte zu, können Mieter ihre Miete überprüfen lassen – und in manchen Fällen sogar Rückzahlungen verlangen.
Was bedeutet das konkret für Mieter?
Betroffene Mieter sollten jetzt aktiv werden. Wer glaubt, zu viel bezahlt zu haben, kann sich an die Arbeiterkammer wenden oder rechtlichen Rat einholen. Da die gesamte Klausel unwirksam sein kann, besteht die Möglichkeit, unrechtmäßige Mietanpassungen rückwirkend zu beanstanden.
Für neue Mietverträge bedeutet das Urteil: Mieter müssen Preiserhöhungen in den ersten Monaten nicht automatisch hinnehmen – es sei denn, es wurde individuell ausgehandelt.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Dieses VfGH-Urteil sendet ein klares Signal: Verbraucherrechte werden gestärkt, intransparenten Preiserhöhungen ein Riegel vorgeschoben. Wer jetzt genau hinsieht, kann bares Geld sparen. Mietrechtsexperten erwarten, dass noch mehr Mieter aktiv gegen unfaire Klauseln vorgehen werden.