2024 können alle Menschen mit Mindestpension bei der MA 50 die Wohnbeihilfe beantragen. Bisher musste der Antrag bei der MA 40 gestellt werden. Keinen Unterschied mach es künftig, ob man im geförderten Wohnbau oder einem privaten Wohnhaus lebt.
Oberösterreich weitet Wohnbeihilfe aus
Auch in Oberösterreich wird die Zahl der Anspruchsberechtigten für den Bezug einer Wohnbeihilfe ausgeweitet. Ab 2024 wird unter anderem der Kindesunterhalt bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Kind nicht mehr zum Haushaltseinkommen zugerechnet. Davon profitieren vor allem einkommensschwache Alleinerzieher. Bei dem Elternteil, der die Zahlung leistet, wird diese aber einkommensmindernd berücksichtigt. Ab 2024 wird für Pensionisten mit geringer Einkommenspension der Wohnbeihilfebonus erhöht.
Dieser Beitrag enthält 2 Seiten