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Wohnbeihilfe NEU in Kärnten: Grundsicherung für das Wohnen

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Kärnten hat eine neue Wohnbeihilfe eingeführt und setzt damit einen wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung. Insbesondere Familien werden massiv entlastet. 

Alleinerziehende Mütter, pensionierte Witwen, von Krankheit betroffene Familien oder gescheiterte Selbstständige leben oft unter der Armutgefährdungsschwelle. Das verdeutlicht die kürzlich veröffentlichte Kärntner Armutsstudie 2024. „Es ist unerträglich, dass in einem wohlhabenden Land wie Österreich Menschen um ihre Existenz ringen. Mit der neuen Kärntner Wohnbeihilfe schaffen wir ein Instrument, mit dem wir Armut gezielt und nachhaltig bekämpfen“, erklärt Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, die das Modell am 23. Juli 2024 gemeinsam mit dem ÖVP-Clubobmann im Kärntner Landtag Markus Malle bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt präsentierte.

Der Gesetzesentwurf, der mit Ende der Woche in Begutachtung geht, hatte eine Vorlaufzeit von rund einem Jahr. „Wir haben uns alle Anträge auf Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss, auf Hilfe in besonderen Lebenslagen daraufhin angeschaut, wo die Hauptprobleme der Kärntnerinnen und Kärntner liegen und wie wir am besten gegensteuern können. Die Antwort war rasch gefunden: mit einer Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen helfen wir am wirksamsten und nachhaltigsten“, so Schaunig.

Wohnbeihilfe NEU als Meilenstein

Clubobmann Malle betonte, dass die Wohnbeihilfe NEU ein echter Meilenstein sei: Verschiedene Unterstützungsleistungen werden zusammengeführt, sodass in Zukunft nur mehr ein Antrag gestellt werden muss. Zudem wird die Belastung durch Betriebskosten berücksichtigt, wodurch auch Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen die Beihilfe in Anspruch nehmen können.

Ein besonderes Augenmerk legt die Wohnbeihilfe auf Kinder. Wie es in einer aktuellen Aussendung des Amtes der Kärntner Landesregierung heißt, werden die Einkommensgrenzen um 200 Euro pro Kind angehoben, wenn Kinder im Haushalt leben. Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.800 Euro netto hat künftig Anspruch auf 325 Euro Wohnbeihilfe im Monat. Bisher waren es 60,20 Euro (Wohnbeihilfe plus Heizzuschuss).

Kreis der Beziehenden wird ausgeweitet

Die neue Wohnbeihilfe erweitert sowohl den Kreis der Anspruchsberechtigten als auch die Höhe der Unterstützung. Erstmals erhalten auch einkommensschwache Personen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung zur Reduzierung der Betriebskosten. Statt 180 Euro Heizzuschuss einmal jährlich, gibt es künftig rund 109 Euro pro Monat für eine alleinlebende Person mit Mindestpension. Das entspricht einer jährlichen Entlastung von 1.122,72 Euro.

Mit der Einführung der neuen Wohnbeihilfe am 1. Jänner 2025 wird auch die Antragstellung vereinfacht. Anträge können künftig digital beim Land eingereicht werden. Um Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, sind persönliche, analoge Antragstellungen weiterhin möglich.

Die förderbare Wohnfläche für eine Person beträgt 6,50 Euro pro Quadratmeter, wobei die tatsächliche Höhe einkommensabhängig ist. Die Wohnbeihilfe ist auf 500 Euro pro Monat gedeckelt. Bei den Miethöhen wird ein Deckel eingezogen: „Wir setzen ihn bei einem Mietzins von 10,6 Euro/Quadratmeter an, das entspricht dem Doppelten der statistischen Durchschnittsmiete in Kärnten. Kostet eine Wohnung mehr, ist das Mietverhältnis nicht förderfähig. Was wir mit der Wohnbeihilfe nämlich auf keinen Fall auslösen möchten, ist ein Anreiz für die Erhöhung der Mieten im Privatsektor“, so Schaunig.

Rund 42.000 Anspruchsberechtigte

Für die Wohnbeihilfe NEU ist für das Jahr 2025 ein Budget von rund 52 Millionen Euro vorgesehen. Es wird mit rund 42.000 Anspruchsberechtigten gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln, was eine wesentliche Entlastung für die Gemeinden bedeutet. Für die kommende Saison wird es noch einmal den Heizzuschuss geben, der dann in die Wohnbeihilfe integriert wird.

Wichtigste Punkte zur Wohnbeihilfe NEU:

  • Einführung: Ab 1. Jänner 2025
  • Einfache Antragstellung: Es ist nur ein Antrag erforderlich. Dieser ist digital oder persönlich einreichbar.
  • Förderbare Wohnfläche: 50 Quadratmeter für eine Person, zusätzliche 50 Quadratmeter für jede weitere Person.
  • Höhe der Unterstützung: 6,50 Euro pro Quadratmeter (einkommensabhängig), maximal 500 Euro Wohnbeihilfe pro Monat.
  • Einkommensgrenzen: Erhöhung um 200 Euro pro Kind
  • Besondere Berücksichtigung der Betriebskosten: Auch für Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen.
  • Heizzuschuss: Noch einmal separat für die kommende Heizsaison, dann integriert in die Wohnbeihilfe NEU
  • Budget: 52 Millionen Euro für 2025, rund 42.000 Anspruchsberechtigte
  • Mietzinsdeckel: Förderfähig bis 10,60 Euro pro Quadratmeter, um Mietpreiserhöhungen zu verhindern.
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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]