Mit einer eigenen Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Wärmepumpe können jährlich bis zu 1.000 Euro eingespart werden.
Obwohl die Tarife der Stromversorger langsam sinken, können die jährlichen Stromkosten mit einer eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach halbiert werden. Laut dem Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) sind Einsparungen von mindestens 700 Euro Stromkosten pro Jahr möglich. In Kombination mit einer Wärmepumpe beläuft sich die jährliche Ersparnis auf rund 1.000 Euro. Das zeigt ein aktueller Strompreis-Check von PV Austria.
„Der Zeitpunkt auf Photovoltaik zu wechseln war in Österreich noch nie so günstig wie jetzt“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Derzeit entfällt die 20-prozentige Mehrwertsteuer für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak (kWp) und die Branche verfügt über volle Lager sowie qualifiziertes Fachpersonal. Die Wartezeiten für eine PV-Anlage liegen, wie unser jüngster PV-Check kürzlich zeigte, bei durchschnittlich drei Monaten. Damit wird der Weg zu kostenlosem Sonnenstrom deutlich vereinfacht und verkürzt.“
PV-Strom halbiert Stromrechnung
Strom vom Energieversorger inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben kostet derzeit rund 33 Cent pro Kilowattstunde, Strom aus der eigenen PV-Anlage dagegen 0 Cent. Ein Vier-Personen-Haushalt, der heute eine PV-Anlage mit 7 kWp (entspricht einer Modulfläche von rund 40 Quadratmetern) auf seinem Dach betreibt und selbst verbraucht, erspart sich mindestens 700 Euro an Stromkosten. Wie PV-Austria in einer Aussendung mitteilt, halbiert sich die Stromrechnung, wobei die Einnahmen aus dem zusätzlichen Stromverkauf noch nicht eingerechnet sind. Damit hätte sich die PV-Anlage in zehn Jahren amortisiert.
Wird die PV-Anlage zusätzlich zur Versorgung einer Wärmepumpe eingesetzt, kann die Stromkostenersparnis derzeit sogar rund 1.000 Euro betragen. Gleichzeitig verkürzt sich die Amortisationszeit der PV-Anlage auf sieben Jahre. Nach der Amortisation produziert die PV-Anlage weitere 20 Jahre kostenlosen Solarstrom.
Förderung für Photovoltaikanalagen
Seit 1. Jänner 2024 gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehöriger Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, das beim Kauf die Umsatzsteuer nicht berechnet wird. Mit der Umsatzsteuerbefreiung, die für die Jahre 2024 und 2025 gilt, soll der Ausbau von Sonnenstrom weiter beschleunigt werden. Nähere Informationen zu den PV-Förderaktionen gibt es hier.