Mehr Sicherheit für freie Dienstnehmer – ab 1. Jänner gelten in Österreich neue Schutz- und Mindeststandards am Arbeitsmarkt.
Ab dem 1. Jänner 2026 tritt eine wichtige Reform in Kraft, die viele freie Dienstnehmer in Österreich betreffen wird. Nach jahrelangem Einsatz des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) wurden gesetzliche Mindeststandards und neue Schutzregelungen beschlossen, die endlich mehr Sicherheit und Planbarkeit für eine bislang oft übersehene Berufsgruppe bringen.
Die Neuerungen sorgen nicht nur für mehr Fairness am Arbeitsmarkt, sondern holen viele Beschäftigte aus der rechtlichen Grauzone – ein längst überfälliger Schritt, wie Gewerkschaftsvertreter betonen.
Mindeststandards und Kollektivverträge: Ein Meilenstein für faire Bedingungen
Die zentrale Veränderung betrifft die Möglichkeit, dass Kollektivverträge künftig auch auf freie Dienstnehmer angewendet werden können. Damit können erstmals Mindeststundensätze, Aufwandersatz oder andere arbeitsrechtliche Regelungen vertraglich abgesichert werden. Auch bestehende Kollektivverträge dürfen per Satzung auf freie Dienstnehmer ausgeweitet werden, sofern es branchenspezifisch passt.
Ein echter Fortschritt, betont ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Korinna Schuberth:
„Mit den neuen gesetzlichen Mindeststandards und der Möglichkeit von Kollektivverträgen schaffen wir Fairness und Schutz, wo bisher Unsicherheit und Lücken geherrscht haben.“
Klarheit bei Kündigungen: Einheitliche Fristen bringen Planungssicherheit
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Reform betrifft die Kündigungsfristen. Freie Dienstnehmer erhalten erstmals gesetzlich verankerte Kündigungsregelungen, was insbesondere bei längeren Auftragsverhältnissen für dringend notwendige Planungssicherheit sorgt. Bislang herrschte hier häufig Willkür – nun gelten endlich klare und einheitliche Spielregeln.
Auch Schuberth zeigt sich zufrieden:
„Für freie Dienstnehmer:innen gibt es endlich feste Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Arbeit besser planen und ihre Existenz absichern können.“
Wer profitiert von den neuen Regeln?
Die Reform betrifft tausende Menschen, die in sogenannten freien Dienstverhältnissen arbeiten – also selbstständig, aber nicht zur Gänze unabhängig: etwa Nachhilfelehrer, Medienfreiberufler, Fitnesstrainer oder Fachkräfte im Sozialbereich. Sie erhalten künftig besseren Schutz und ein höheres Maß an Verlässlichkeit in ihrer Erwerbstätigkeit.
Laut ÖGB handelt es sich um eine „zentrale Forderung“ aus dem gewerkschaftlichen Programm – ein Anliegen, das nun endlich politische Umsetzung erfährt.
Ein Schritt in Richtung sozial gerechter Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktreform ab 1. Jänner 2026 stellt einen bedeutenden Fortschritt dar – besonders für jene, die bislang ohne klaren rechtlichen Rahmen tätig waren. Die neuen Bestimmungen zu Mindeststandards, Kündigungsfristen und Kollektivverträgen schaffen Transparenz und stärken die soziale Absicherung.
Doch der ÖGB bleibt wachsam:
„Wir werden genau hinschauen, dass diese neuen Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt und umgesetzt werden“, so Schuberth.
Wer sich rechtzeitig informiert, kann künftig besser planen, sicherer arbeiten – und fair behandelt werden. Eine Entwicklung, die viele Betroffene zu Recht begrüßen dürften.