Die ORF-Gesetzesnovelle sichert Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte ab, entlastet Unternehmen mit mehreren Standorten und erleichtert die Zahlung der ORF-Gebühr.
Der österreichische Nationalrat hat wichtige Änderungen im ORF-Gesetz und im ORF-Beitrags-Gesetz auf den Weg gebracht. Ziel der Novellen: einkommensschwache Haushalte dauerhaft von der ORF-Gebühr befreien und gleichzeitig Unternehmen mit mehreren Standorten finanziell entlasten.
SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar betonte, dass ohne diese Anpassungen ab 2026 etwa 15 Prozent der derzeit befreiten Haushalte wieder zahlen müssten. Staatssekretärin Michaela Schmidt zeigte sich erfreut, dass die Neuerungen auch administrative Erleichterungen bringen, etwa die Möglichkeit, die ORF-Gebühr bei Zahlung per Erlagschein gestaffelt zu entrichten, statt die volle Jahresgebühr auf einmal zu bezahlen.
Entlastung bei der Haushaltsabgabe
Die Novelle sieht vor, dass Wohnkosten bei der Berechnung des Haushaltseinkommens berücksichtigt werden. Konkret bedeutet das: Es wird eine Pauschale von 500 Euro für Wohnaufwand abgezogen, höhere tatsächliche Wohnkosten können geltend gemacht werden.
Damit sollen unter anderem Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Mindestpensionisten, Studierende, Lehrlinge und Pflegegeldbezieher weiterhin von der ORF-Gebühr befreit bleiben. Ziel ist es, dass ab 2026 keine Haushalte aufgrund starrer Berechnungen zusätzlich belastet werden.
Unternehmen profitieren von Anpassungen
Auch für Unternehmen gibt es Erleichterungen: Bisher wurden Betriebe mit mehreren Standorten mehrfach zur Kasse gebeten. Künftig wird die Gebühr auf Basis der Lohnsumme, nicht der Betriebsstätten, berechnet. Damit werden etwa Baufirmen oder Reinigungsunternehmen entlastet, die Mitarbeiter in verschiedenen Gemeinden einsetzen. Laut Brandstötter führt dies zu Mindereinnahmen für den ORF von rund 10 Millionen Euro, gleichzeitig werden etwa 8,3 Prozent der Unternehmen direkt entlastet.
Befristung und Ausblick auf Gesamtreform
Die neuen Regelungen gelten zunächst für zwei Jahre bis Ende 2027. Im kommenden Jahr soll ein Diskussionsprozess über eine gesamte ORF-Reform starten, um langfristig die Finanzierung, Transparenz und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.
Staatssekretärin Schmidt betonte, dass die Novelle mehr Gerechtigkeit in drei Punkten bringt: für einkommensschwache Haushalte, für Unternehmen und bei der Zahlung per Erlagschein.
Wegfall des Anhörungsrechts der Länder
Eine weitere Änderung betrifft die Bestellung der ORF-Landesdirektorinnen und -Direktoren: Das bisherige Anhörungsrecht der Länder entfällt ersatzlos. NEOS und SPÖ sehen dies als Schritt zur Stärkung der Unabhängigkeit des ORF, während die FPÖ eine umfassendere Reform fordert.
Mehr Fairness für Haushalte und Betriebe
Die Novelle sorgt für gerechtere ORF-Gebühren, entlastet einkommensschwache Haushalte und reduziert die Mehrfachbelastung für Unternehmen. Gleichzeitig stärkt sie die Unabhängigkeit des ORF und erleichtert die Zahlung der Haushaltsabgabe. Haushalte profitieren von Wohnkostenausgleich und flexibler Zahlungsweise, Unternehmen von einer klareren, fairen Berechnungsgrundlage.