Pendlerhilfe wird aufgestockt – mehr Geld für längere Wege.
Pendler in Niederösterreich können sich ab 2026 über spürbare Entlastungen freuen. Das Land passt die Richtlinien der NÖ Pendlerhilfe an und steigert damit gezielt die Unterstützung für Arbeitnehmer, die regelmäßig weite Strecken zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte zurücklegen. FPÖ-Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz betont: „Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, dass wir jene entlasten, die für ihre Arbeit längere Strecken zurücklegen müssen. Mit der Anpassung der Pendlerhilfe sorgen wir dafür, dass diese Menschen eine faire und zeitgemäße Unterstützung erhalten.“
Die Pendlerhilfe ist ein bewährtes Förderinstrument, das Pendlern finanzielle Aufwendungen für den Arbeitsweg erstattet. Dabei wird die kürzeste Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Neue Einkommensgrenzen ermöglichen mehr Förderberechtigte
Mit den neuen Richtlinien werden auch die Einkommensgrenzen angehoben, um der aktuellen wirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen. Für Einpersonenhaushalte liegt die Grenze künftig bei 2.200 Euro, für Paare ohne Kinder und Alleinerziehende bei 3.960 Euro, und für Haushalte mit einem Kind bei 4.840 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 880 Euro. Diese Anpassung öffnet die Förderung für deutlich mehr Pendler.
Besonderer Fokus auf öffentliche Verkehrsmittel
Pendler, die auf öffentliche Verkehrsmittel setzen, profitieren zusätzlich vom ÖKO-Bonus. Wer eine personenbezogene Jahreskarte besitzt, erhält 20 Prozent extra auf die berechnete NÖ Pendlerhilfe. Die Grundförderung beträgt vier Euro pro Tageskilometer für Hin- und Rückfahrt. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000 Euro pro Jahr, beziehungsweise 1.200 Euro, wenn der ÖKO-Bonus greift.
Rosenkranz unterstreicht: „Mit der NÖ Pendlerhilfe sorgen wir für mehr Fairness, mehr Entlastung und mehr Anerkennung für die tägliche Leistung unserer Arbeitnehmer. Niederösterreich bleibt damit ein Land, das Arbeit, Familie und Verantwortung bestmöglich unterstützt.“
Antragstellung einfach online möglich
Anträge für die NÖ Pendlerhilfe können für das jeweilige Förderjahr von 1. März bis 31. Oktober des Folgejahres online eingereicht werden. Alle Informationen und das Antragsformular stehen auf der offiziellen Website des Landes Niederösterreich unter www.noel.gv.at/pendlerhilfe zur Verfügung.