Das Jahr 2026 bringt für viele geringfügig Beschäftigte unerwartete finanzielle Stolpersteine. Während Kollektivvertragsabschlüsse vieler Branchen für höhere Löhne sorgen, bleibt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bei 551,10 Euro pro Monat. Wer bisher unter dieser Grenze lag, kann durch die KV-Erhöhung plötzlich darüber rutschen – und das hat handfeste Konsequenzen für den Geldbeutel.
Wenn der Bruttozuwachs das Nettoeinkommen schrumpfen lässt
Geringfügig Beschäftigte sind zwar unfallversichert, doch Kranken- und Pensionsversicherung greifen nur, wenn das Einkommen über der Grenze liegt. Überschreitet man die 551,10 Euro, wird die Anmeldung zur Sozialversicherung automatisch Pflicht – mit höheren Abgaben.
Das führt zu einer kuriosen Situation: Trotz Gehaltserhöhung bleibt am Ende oft weniger Geld im Börserl. Besonders betroffen sind Beschäftigte mit mehreren Einkommensquellen, wie etwa Korridorpensionen oder Arbeitslosengeld. In manchen Fällen kann der Anspruch auf diese Leistungen während der Überschreitung sogar entfallen.
Wer besonders vorsichtig sein sollte
Betroffen sind nicht nur typische Mini-Jobber. Auch Personen mit Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension sollten genau hinschauen. Die AK empfiehlt daher:
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Lohnabrechnungen prüfen: Berechnung der Beiträge und Nettosummen genau kontrollieren.
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Gespräch mit dem Arbeitgeber: Arbeitsstunden reduzieren oder andere Anpassungen vereinbaren, um wieder unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.
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Frühzeitig planen: Besonders bei KV-Erhöhungen in der Branche auf mögliche Überschreitungen achten.
Vorsicht statt Überraschung
2026 zeigt: Mehr Brutto heißt nicht immer mehr Netto – für viele geringfügig Beschäftigte kann die Kombination aus unveränderter Geringfügigkeitsgrenze und KV-Erhöhungen teuer werden. Wer seine Finanzen nicht im Blick behält, riskiert höhere Steuern, SV-Beiträge und sogar Leistungsausfälle. Verantwortungsvoll prüfen, gegebenenfalls Stunden anpassen und im Zweifel mit dem Arbeitgeber sprechen – so bleibt das Einkommen stabil, ohne dass Zusatzkosten auflaufen.