Der Steuerausgleich wurde von den meisten Arbeitnehmern bereits eingebracht. Für Millionen von Erwerbstätigen wurde eine automatische Veranlagung erstellt. Dennoch gibt es einige, die zur Abgabe verpflichtet sind und die die Abgabefrist verstreichen haben lassen. Diese erhalten nun Post vom Finanzamt mit einer letzten Frist bis Ende November.
Bei Arbeitnehmern, bei denen keine Pflichtveranlagung vorliegt, kam es bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 zu einem Anstieg der Steuergutschrift. Eine solche liegt vor, wenn bis Juli des Folgejahres der Steuerausgleich nicht selbst eingebracht wird. Die durchschnittliche Steuergutschrift liegt bei 467 Euro pro Person.
Für viele Arbeitnehmer ist die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig und kann selbst durchgeführt werden. Laut BMF haben rund 1,7 Millionen Erwerbstätige auf einen eigenen Steuerausgleich für das Jahr 2022 verzichtet.
Besteht eine Pflichtveranlagung, müssen Arbeitnehmer bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eine Veranlagung durchführen. Wer den Steuerausgleich nicht rechtzeitig einbringt, erhält nun ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt. Es handelt sich dabei um eine Aufforderung, die Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Jahr bis Ende November einzureichen.