Anspruch auf diesen Netzkostenzuschuss haben alle Haushalte, die auch von der GIS befreit sind. Dieser gilt seit Januar 2023 und endet am 30. Juni 2024. Haushalte, die anspruchsberechtigt sind, können hier einen Antrag stellen. Neben der GIS-Befreiung muss der Haushalt auch von Erneuerbaren-Förderbeiträgen befreit sein.
Klein- und Kleinstunternehmen können noch bis Ende November 2023 einen pauschalen Energiekostenzuschuss von bis zu 2.475 Euro beantragen. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von 10.000 bis 400.000 Euro erhalten die Auszahlung innerhalb weniger Tage.
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