Die Finanz

Abschaffung der Hundesteuer gefordert

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Österreich ist weltweit eines der letzten EU-Länder, in dem noch Hundesteuern kassiert werden. Die MFG fordert nun im oberösterreichischen Landtag die Abschaffung der Hundesteuer.

Hunde gehören in Österreich zu den beliebtesten Haustieren. Im Gegensatz zu anderen Haustieren muss für die Haltung eines Hundes jedoch eine Steuer bezahlt werden. Die MFG sieht darin eine klare Ungleichbehandlung und hat einen Initiativantrag zur Abschaffung der Hundesteuer eingebracht, der in der kommenden Ausschusssitzung des Oö. Landtags am 25. April auf der Tagesordnung steht.

Der verursachte Verwaltungsaufwand sei höher, als das, was die Hundesteuer letztlich einbringe. Zudem sei ein Hund gerade für ältere und alleinstehende Menschen oft der einzige tägliche Begleiter und ein unverzichtbarer Sozialkontakt, so LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann.

“Unsozial, ungerecht und aufwändig”

Österreich ist neben Deutschland eines der letzten Länder, in denen eine Hundesteuer erhoben wird. Da in Österreich die Höhe der Hundesteuer von den Gemeinderäten festgelegt wird, kommt es zu teils gravierenden und nicht nachvollziehbaren regionalen Unterschieden, so die MFG in einer aktuellen Aussendung. Auch die Transparenz und Rentabilität seien fraglich. Als Beispiel wird Linz genannt, wo jährlich 54 Euro pro Hund kassiert werden. Berücksichtige man den personellen und bürokratischen Aufwand mit Anschreiben plus Mahnungen, Datenverwaltung etc. bleibe davon unterm Strich nicht viel übrig. Kritisiert wird auch, dass für einen zwei Kilo schweren Chihuahua Hundesteuer anfällt, für eine bis zu viermal so schwere Katze aber keine.

Zudem seien Hundebesitzer bereits stark finanziell belastet. „Inklusive Tierarzt, Futter und anderen Ausgaben kostet ein größerer Hund bis zu 200 Euro im Monat“, so Joachim Aigner. Dem Argument, dass mit der Hundesteuer oft Tierheime finanziell unterstützt werden, kann LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann Stv., wenig abgewinnen: „Es ist sicher nicht die exklusive Aufgabe von Hundebesitzern, Tierheime zu finanzieren. Die dortigen Bewohner bestehen etwa nur zu einem Drittel aus Hunden, der Rest sind Katzen, Kaninchen, Vögel, Nager usw. Die Unterstützung des Tierheims sollte daher von der Allgemeinheit und mit allgemeinen Steuereinnahmen finanziert werden.“ Die Hundesteuer sei zudem nicht zweckgebunden und somit eine Leistung ohne konkrete Gegenleistung.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]