Großer Erfolg für Konsumenten: Nach einer AK-Klage muss die BAWAG unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen. So funktioniert die Rückforderung.
Wer einen Kredit aufnimmt, erwartet faire Bedingungen – doch bei der BAWAG und easybank mussten Kunden jahrelang zusätzliche Kosten tragen. Dank einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer Wien (AK) vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist nun Schluss damit. Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren und Entgelte für Löschungsquittungen müssen zurückerstattet werden. Ein Schritt, der nicht nur tausenden Kunden zugutekommt, sondern auch ein wichtiges Zeichen für den Konsumentenschutz setzt.
Warum die Kreditgebühren unzulässig sind
Im Zentrum des Urteils stand eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des Kreditbetrags. Der OGH urteilte, dass diese Berechnung unfair sei: Sie orientierte sich allein an der Kredithöhe, ohne die tatsächlichen Bearbeitungskosten abzubilden. In manchen Fällen führte das sogar zu einer massiven Überzahlung durch Kunden.
Ähnlich entschied das Gericht bei prozentmäßig berechneten Entgelten für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite – auch diese wurden für unzulässig erklärt.
Ein weiterer Knackpunkt: Die Gebühr für Löschungsquittungen nach einer Kreditrückzahlung. Hier stellte der OGH klar: Solche Kosten muss die Bank selbst tragen – und nicht die Kunden.
Welche Kredite betroffen sind
Die nun erzielte Einigung zwischen AK und BAWAG betrifft eine breite Palette an Verbraucherkrediten:
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Konsumkredite
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Hypothekar- und Immobilienkredite
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Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite
Besonders erfreulich: Die Rückerstattung ist bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder längst zurückgezahlt wurde.
So funktioniert die Rückforderung
Kreditnehmer können die zu viel gezahlten Gebühren bis 31. März 2026 online zurückfordern. Die BAWAG hat dafür ein spezielles Formular eingerichtet: www.bawag.at/bawag/privatkunden/verbandsklage
Die Auszahlung kann entweder direkt auf das Kreditkonto erfolgen oder wahlweise auf ein Girokonto überwiesen werden. Zusätzlich gibt es – je nach Kreditart – eine pauschale Zinszahlung. Ausnahmen und Sonderbestimmungen gelten für vermittelte Kreditverhältnisse.
Für all jene, die in der Vergangenheit Gebühren für eine Löschungsquittung bezahlt haben, stellt die Arbeiterkammer Musterbriefe zur Verfügung: www.arbeiterkammer.at/bawag.
Was das Urteil bedeutet
Das OGH-Urteil geht weit über die BAWAG hinaus. Banken in Österreich dürfen künftig generell keine Entgelte mehr für Löschungsquittungen verlangen. Für Konsumenten bedeutet das mehr Fairness und Rechtssicherheit bei Kreditverträgen.
Die AK zeigt mit diesem Fall einmal mehr, wie wichtig konsequenter Konsumentenschutz ist. Für Betroffene heißt das: Jetzt aktiv werden und Ansprüche sichern.