Der Verbraucherschutzverein VSV weitet die Sammelaktion auf alle betroffenen Motoren und Fahrzeuge aus. Für Fahrzeughalter wird Schadenersatz gefordert.
Alle BMW-Motoren der Serien B47, N47 und N57 sind mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung ausgestattet, wie OLG-Urteile aus Deutschland ergeben haben. Diese Motoren reduzieren die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und innerhalb des normalen Betriebsbereichs, wodurch die Wirksamkeit der Schadstoffminderung gegen Stickoxide unzulässig beschränkt wird.
Deshalb weitet der VSV die Sammelaktion auf alle betroffenen Motoren und Fahrzeuge aus und fordert Schadenersatz für die Fahrzeughalter. Wie der VSV in einer Aussendung informiert, können sich Besitzer von BMW-Modellen mit einem der folgenden Motoren und einem Kaufpreis (neu oder gebraucht) von mehr als 25.000 Euro der Sammelaktion anschliessen.
B47: 2,0l Reihenvierzylinder, 116 – 231 PS (in Produktion: seit 2014)
N47: 1,6l & 2,0l Reihenvierzylinder, 95 – 218 PS (in Produktion seit 2007)
N57: 3,0l Reihensechszylinder, 204 – 381 PS (in Produktion seit 2008)
VSV-Obfrau Daniela Holzinger: Immer mehr Motoren und Fahrzeugmodelle sind vom Dieselskandal betroffen. Das zeigt einmal mehr, dass es sich bei den Abschalteinrichtungen um kein Versehen handelt, sondern um bewusste Manipulationen auf Kosten der Umwelt und auf Kosten der Fahrzeughalter:innen. Ich ersuche daher alle Betroffenen, sich unserer Sammelaktion anzuschließen, Schadenersatz zu fordern und klarzumachen, dass sich auch Konzerne wie BMW an Regeln zu halten haben.
Nähere Informationen zur Sammelaktion sind auf der VSV-Webseite abrufbar.