Die Finanz

Frist zur Abgabe nicht verpassen – sonst droht Post vom Finanzamt

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In folgenden Fällen liegt eine Pflichtveranlagung für das vergangene Kalenderjahr vor:

  • wenn zwei Dienstverhältnisse parallel aufrecht sind
  • bei Bezug von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit über die Freigrenze von 730 Euro ohne Lohnsteuerabzug
  • bei Berechnung einer zu hohen Pendlerpauschale oder eines zu hohen Pendlereuro in der Personalverrechnung
  • im Falle des unrechtmäßigen Bezugs des Familienbonus Plus bei der monatlichen Lohnverrechnung
  • bei unrechtmäßiger Auszahlung eines Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung
  • bei unrechtmäßiger Auszahlung der Home-Office-Pauschale
  • im Falle einer Auszahlung eines Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro bei steuerpflichtigem Jahreseinkommen über 90.000 Euro
  • bei unrechtmäßiger Abgabe eines steuerfreien Tickets für den öffentlichen (Nah-)Verkehr vom Arbeitgeber
  • bei Auszahlung einer steuerfreien Gewinnbeteiligung oder Teuerungsprämie über 3.000 Euro

 

Frist bis Ende November 2023

Jene Personen, bei denen eine Pflichtveranlagung besteht, riskieren bei Ablauf der Frist, dass etwa der Familienbonus Plus oder andere steuermindernde Abgaben nicht automatisch angerechnet werden. Dies kann zu einer deutlich geringen Lohnsteuergutschrift führen.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]