GPS-Abzocke bei Mietwagen: Automatische Abbuchungen ohne Zustimmung

Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor unzulässigen Abbuchungen bei Mietwagen wegen GPS-Überwachung. Konsumenten drohen Zusatzkosten ohne Zustimmung – was Betroffene jetzt wissen müssen.

Immer mehr Konsumenten werden bei Mietwagen von versteckten Zusatzgebühren überrascht – ausgelöst durch automatische GPS-Überwachung. Ein aktueller Fall aus Kärnten zeigt, wie Mieter unbemerkt zur Kasse gebeten werden: Ohne Information oder Zustimmung wurde einer Kundin nach einer kurzen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Strafgebühr direkt vom Konto abgebucht. Die Arbeiterkammer Kärnten spricht von klarer Abzocke und warnt vor dieser Praxis.

Versteckte Zusatzgebühren durch GPS-Überwachung

Hintergrund des Falls: Die Betroffene hatte bei der Firma 123-Transporter einen Kastenwagen gemietet. Während der Fahrt registrierte ein GPS-Überwachungssystem eine einmalige Geschwindigkeitsübertretung von 24 km/h. Die Folge: Die Firma buchte ohne Vorwarnung 45 Euro vom Konto ab. Erst nach der Abbuchung wurde die Kundin durch einen Kontoauszug auf die Zusatzbelastung aufmerksam.

„Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, so AK-Präsident Günther Goach in einer Presseaussendung der AK Kärnten. Laut der Arbeiterkammer häufen sich Beschwerden über intransparente Kosten und fragwürdige Vertragsklauseln bei Mietwagenfirmen, insbesondere bei 123-Transporter.

Rechtslage laut AK fragwürdig

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten zwar Hinweise auf mögliche Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen. Doch die AK Kärnten hält es für rechtlich fragwürdig, wenn Unternehmen eigenmächtig Geld vom Konto einziehen – insbesondere ohne behördliche Strafe und ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat.

„Wir beobachten vermehrt den Einsatz von GPS-Überwachung und pauschalen Vertragsklauseln, die zulasten der Konsumenten gehen“, warnt Höfferer. Das Vorgehen sei aus Sicht der AK weder fair noch ausreichend rechtlich abgesichert.

AK fordert klare gesetzliche Regeln

Die Arbeiterkammer Kärnten verlangt schärfere gesetzliche Vorgaben, um Konsumenten besser vor solchen Praktiken zu schützen. Automatisierte Geldabbuchungen ohne nachvollziehbare Grundlage sollten gesetzlich unterbunden werden. Kunden müssten vor Vertragsabschluss eindeutig über GPS-Überwachung und mögliche Kostenfolgen informiert werden.

„Aus unserer Sicht fehlt es an Transparenz, Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen. Wir gehen, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen eine solche Abzocke vor“, stellt Goach klar.

Tipps für Konsumenten

  • Vor Vertragsabschluss AGB genau prüfen

  • Unklare Vertragsklauseln hinterfragen

  • Bei unerwarteten Abbuchungen sofort den Konsumentenschutz kontaktieren

Betroffene können sich unter der Telefonnummer 050 477-2002 oder per E-Mail an [email protected] direkt an den Konsumentenschutz wenden.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]