Als unrechtmäßig wurden vom Oberlandesgericht Wien u.a. diese Entgelte und Spesen befunden:
- Sparbuchüberweisungen auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
- Entgelte für Sparbuchsperren
- Mahnspesen im Kreditgeschäft
- Kraftloserklärung von Sparbüchern
- Informationen über die Nichtdurchführung von Zahlungstranskationen
- Allgemeine Stundensätze im Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr
- Kontoinformationen für Verbraucher
- Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
- ZMR-Abfrage
- Evidenzgebühr bei Verlassenschaften
- Beauftragung eines Rechtsanwalts
Kunden müssen vor der Anmeldung zur Sammelaktion die VKI-Gebührenliste mit den eigenen Kontoauszügen oder dem Online-Banking abgleichen. Eine Anmeldung ist notwenig, um derartige Spesen oder Entgelte erstattet zu bekommen. Erforderlich ist auch eine Entbindung vom Bankgeheimnis im Zuge der Anmeldung. Eine entsprechende Vorlage ist hier zum Download erhältlich.
Dieser Beitrag enthält 2 Seiten