Kreditgebühren unzulässig: Rückzahlungen in Millionenhöhe möglich

Banken müssen Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Jahrzehntelang verrechneten österreichische Banken unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren – nun hat der Oberste Gerichtshof ein klares Urteil gefällt.

Ein Meilenstein für alle Kreditnehmer in Österreich: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass sogenannte Kreditbearbeitungsgebühren, die zusätzlich zu Pauschalbeträgen für Hypothekarkredite berechnet wurden, unzulässig sind. Betroffene Banken müssen diese Gebühren rückwirkend zurückzahlen.

Der Prozessfinanzierer Jufina hatte den Fall gemeinsam mit Anwalt Florian Knaipp vertreten. Die beklagte Bank in diesem wegweisenden Verfahren war die BAWAG P.S.K., die nun 12.150 Euro zurückerstatten muss. Laut Stefan Schleicher, Vorstand von Jufina, könnten viele Hypothekarkredite der letzten 30 Jahre betroffen sein.

„Wir rechnen mit einer Klageflut in Milliardenhöhe. Nach einem langen Instanzenzug konnten wir endlich klarstellen, dass diese Doppelgebühren nie zulässig waren“, erklärt Schleicher.

Was die Gebühren unzulässig macht

Die Kreditbearbeitungsgebühren waren über Jahre hinweg kaum nachvollziehbar. So wurden Pauschalbeträge für Bearbeitungsschritte wie Liegenschaftsbesichtigungen oder Grundbuchabfragen zusätzlich zu Einzelschritten verrechnet.

Der OGH stellte klar: Die Intransparenz macht die Gebühren unzulässig. Es sei für Verbraucher nicht erkennbar gewesen, wofür die Pauschale tatsächlich gezahlt wurde – damit sei eine Rückzahlungspflicht gerechtfertigt.

Anwalt Florian Knaipp weist darauf hin: „Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.“

Welle von individuellen Klagen erwartet

Während Sammelklagen in der Vergangenheit oft scheiterten – aufgrund unterschiedlicher Vertragsformulierungen und Gebührenbezeichnungen – hat Jufina den individuellen Klageweg gewählt und erfolgreich abgeschlossen.

Schleicher betont, dass durch das Urteil nun der Weg frei für viele weitere Rückforderungen ist. Monatlich erreichen Jufina hunderte Anfragen, und nach diesem Urteil sei mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen. „Es geht jetzt darum, all den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen“, sagt Schleicher.

Tipps für Betroffene

  1. Kreditverträge prüfen: Vor allem Hypothekarkreditverträge der letzten 30 Jahre auf Kreditbearbeitungsgebühren kontrollieren.

  2. Ansprüche geltend machen: Auch nach Jahren sind Rückforderungen möglich.

  3. Beratung nutzen: Anwalt oder Prozessfinanzierer kann helfen, Ansprüche individuell geltend zu machen.

Urteil stärkt Verbraucherrechte

Das wegweisende Urteil des OGH markiert einen klaren Sieg für Verbraucher in Österreich. Kreditbearbeitungsgebühren, die über Jahre zusätzlich zu Pauschalen verrechnet wurden, sind unzulässig und müssen zurückgezahlt werden. Für viele Betroffene bedeutet dies Zugang zu mehreren Tausend Euro Rückerstattung – und eine deutliche Stärkung der Rechte von Kreditnehmer:innen.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]