Die Finanz

Leerstandsabgabe für Wohnungen sorgt für Kritik

Pixabay

Demnächst soll die Leerstandsabgabe ermöglicht werden, mit der Eigentümer leerstehender Wohnungen von den Ländern zur Kasse gebeten werden können. Verfassung und Verfassungsgerichtshof hatten dies bisher verhindert.

Der Ruf nach der Einführung einer Leerstandsabgabe wird immer lauter. Künftig sollen die Bundesländer Strafen für Leerstand einheben können, was von einigen Seiten heftig kritisiert wird. „Wer Eigentum besitzt, soll dafür künftig Strafe zahlen“, kommentiert Dr. Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), das Vorhaben der Regierung.

Die Politik wolle die Eigentumsquote erhöhen, verkenne aber, dass sie mit solchen Maßnahmen das Gegenteil bewirke. So bestätigt Statistik Austria, dass die Gründe, warum eine Wohnung zum Stichtag 31.10.2021 keine Meldung hatte, vielfältig sein können. Beispielsweise könne die Wohnung gerade zum Verkauf oder zur Vermietung gestanden haben oder die Wohnung könne bewohnt sein, ohne dass jemand an der Adresse gemeldet ist. Zudem gebe es einen “natürlichen Leerstand”.

Wie der ÖHGB in seiner Aussendung informiert, sei außer einem enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand nicht geklärt, wie Leerstand zweifelsfrei erhoben werden könne. Die vom Finanzministerium vor rund zwei Jahren ins Treffen geführten Indizien ohne Beweiskraft würden nichts über die tatsächliche Leerstandssituation aussagen. Das beträfe eine fehlende Hauptwohnsitzmeldung genauso wie einen niedrigen Stromverbrauch.

Gesellschaftspolitischer Schaden

Der ÖHGB sieht in der von der Regierung geplanten Einführung einer Leerstandsabgabe eine Missachtung des Grundrechts auf Eigentum. Dessen sukzessive Aushöhlung würde einen schweren gesellschaftspolitischen Schaden verursachen. Für Menschen, die sich Eigentum mühsam erspart und als Altersvorsorge erworben haben, stellen enteignungsgleiche Maßnahmen eine Existenzbedrohung dar.

„So absurd es klingt, aber es ist nicht auszuschließen, dass Forderungen auftauchen, wonach Personen, die allein oder zu zweit in „zu großen Wohnungen“ leben, ab einer bestimmten Wohnfläche auch noch zur Kasse gebeten werden“, und meint abschließend: „Eine Verschiebung der Bundeskompetenz „Volkswohnungswesen“ auf die Bundesländer ist nicht durchdacht“, so Prunbauer.

Leerstandsabgabe für Wien nicht sinnvoll

Kritik an der von der Wiener SPÖ und Gründe geforderten Leerstandsabgabe kommt auch von der Wiener Volkspartei. Landesparteiobmann Stadtrat Karl Mahrer hält eine solche für Wien als nicht sinnvoll, da Wien laut einer neuer Greenpeace-Studie mit einem Leerstand von nur 3,4 Prozent die wenigsten leerstehenden Wohnungen in ganz Österreich hat. „Die Stadtregierung muss Maßnahmen für leistbares Wohnen setzen und keine neuen Gebühren erfinden“, so Mahrer in einer aktuellen Aussendung der Wiener Volkspartei. Ziel ist es, Eigentum in Wien wieder zu ermöglichen.

„Die Wohnpolitik der Stadtregierung führt Menschen in die Abhängigkeit von Gemeindewohnungen und Vermietern. Die neos auf Bundesebene sträuben sich diese zusätzliche Steuer zuzulassen. Jetzt muss Stadtrat Wiederkehr beweisen, ob er sich wieder einmal der Sozialdemokratie beugt oder den Prinzipien der neos treu bleibt. Ihre liberalen Grundwerte haben die neos in Wien sowieso schon längst über Bord geworfen“, so Wohnbausprecher der Wiener Volkspartei Peter Sittler.

„Wien hat die geringste Leerstandsquote – Wienerinnen und Wiener müssen selbst über die Verwendung ihrer Wohnung entscheiden können. Unser Ziel ist es, Eigentum in Wien wieder möglich zu machen. Dafür muss die Stadt neue Impulse zur Eigentumsförderung im Wohnbau setzen und keine neuen Gebühren und Abgaben erfinden!“, so Mahrer und Sittler abschließend.

Teilen:
Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]