Die österreichische Bundesregierung setzt die automatische Anpassung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags aus. Offiziell dient die Maßnahme der Entlastung des Staatsbudgets, doch für viele Familien bedeutet dies de facto einen finanziellen Verlust. Obwohl die Beträge nominell unverändert bleiben, sinkt ihr Wert real – gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten eine spürbare Belastung.
Aktuell liegt die Familienbeihilfe zwischen 138,40 Euro pro Monat für Kinder ab der Geburt und 200,40 Euro für junge Erwachsene ab 19 Jahren. Zusätzlich gibt es Zuschläge für Kinder mit Behinderung sowie eine Geschwisterstaffelung, die den Gesamtbetrag je nach Kinderanzahl erhöht. Diese Beträge bleiben bis Ende 2027 fix – ohne Anpassung an die Inflation.
Reale Verluste summieren sich rasch
Die ausbleibende Valorisierung wirkt sich vor allem auf Haushalte mit mehreren Kindern aus. Bei einem Inflationswert von 2,7 Prozent ergeben sich bereits für Kleinkinder Verluste von rund 5,60 Euro pro Monat. Bei Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren summiert sich die Differenz auf 6,50 Euro pro Monat, bei jungen Erwachsenen ab 19 Jahren sogar auf 7,30 Euro.
Für Familien mit mehreren Kindern addieren sich diese Beträge schnell: Realverluste von mehreren hundert Euro pro Jahr sind möglich. In Kombination mit steigenden Ausgaben für Miete, Energie oder Lebensmittel spüren gerade Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen die Auswirkungen besonders stark.
Langfristige Folgen für Familienhaushalte
Die ausbleibende Anpassung mindert nicht nur die Kaufkraft, sondern wirkt sich auch auf die Berechnung anderer Leistungen aus, die auf der Höhe der Familienbeihilfe basieren. Experten warnen, dass die beiden Jahre ohne Valorisierung langfristig fehlen und die geplante Wiederaufnahme ab 2028 nicht automatisch die Verluste ausgleichen wird. Sozialverbände kritisieren die Maßnahme als unsozial, da sie vor allem jene Familien trifft, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Forderungen nach inflationssicheren Leistungen
Ökonomen und Sozialorganisationen fordern daher eine Rückkehr zur automatischen Anpassung der Familienleistungen. Nur so könnten Kaufkraftverluste verhindert und die ursprüngliche Entlastungswirkung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag langfristig gesichert werden. Klar ist: Wer heute die reale Kaufkraft der Familienbeihilfe betrachtet, erkennt, dass nominelle Stabilität nicht gleichbedeutend mit finanzieller Entlastung ist.