Wertsicherung im Mietvertrag – was jetzt wirklich gilt

OGH-Urteil: Wertsicherungsklauseln unter der Lupe. Bild: Pixabay

Das jüngste OGH-Urteil sorgt für Verwirrung: Sind nun alle Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen erlaubt?

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom vergangenen Freitag brodelt es in der Mietrechtsdebatte: Medienberichte erwecken den Eindruck, dass sämtliche Indexanpassungen in Mietverträgen jetzt erlaubt seien. Die Arbeiterkammer (AK) Wien bremst die Euphorie – und zwar deutlich. In einer aktuellen Presseaussendung stellt die AK klar: „Nicht jede Wertsicherungsklausel ist automatisch rechtsgültig.“

Für viele Mieter in Österreich eine brisante Nachricht. Denn: Nach Jahren stetiger Mietsteigerungen war die Hoffnung groß, dass zumindest einige Klauseln unzulässig sein und somit Rückforderungen möglich sein könnten. Die AK will diesen Spielraum weiter ausloten – auch vor Gericht.

Paukenschlag im Mietrecht: OGH schützt Vermieter vor Rückzahlungen

OGH-Urteil: Einzelfall statt Grundsatzentscheidung

Konkret hatte der OGH die Klage eines Mieters abgewiesen, der aufgrund einer seiner Ansicht nach rechtswidrigen Wertsicherungsklausel zu viel bezahlte Miete zurückverlangen wollte. Überraschend urteilte das Höchstgericht: Eine zentrale Konsumentenschutzregelung – die eine Preiserhöhung innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss verbietet – gelte bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen nicht. Dazu zählen unter anderem Miet-, Strom-, Internet- oder Kreditverträge.

Doch bedeutet dieses Urteil jetzt grünes Licht für alle Preisanpassungsklauseln? Ganz und gar nicht! Die AK betont, dass es sich um ein Einzelfallurteil handelt. Andere Senate des OGH haben in vergleichbaren Fällen bisher entgegengesetzt entschieden – rechtliche Einheitlichkeit sieht anders aus. Der Streit um zulässige Indexierungen geht also weiter.

AK: Viele Wertsicherungsklauseln bleiben problematisch

Die Arbeiterkammer Wien kämpft seit Jahren gegen unfaire Preisanpassungsklauseln. Auch jetzt zeigt sie sich kämpferisch: Mehrere Musterverfahren sind aktuell anhängig, um die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Klauseln endgültig klären zu lassen. Entscheidungen werden frühestens 2026 erwartet.

Unzulässig könnten laut AK vor allem folgende Varianten sein:

  • Klauseln, die nur Erhöhungen, aber keine Senkungen zulassen

  • Vordatierte Klauseln, die bereits vor Vertragsbeginn wirken

  • Intransparente Formulierungen, die für Mieter schwer verständlich sind

  • Klauseln, die sich auf ungeeignete oder willkürliche Indizes stützen

Was bedeutet das für Mieter jetzt?

Wer aktuell eine Indexerhöhung erhält oder erhalten hat, sollte diese nicht einfach ungeprüft akzeptieren. Auch wenn Rückforderungen derzeit schwierig sind, könnte sich die Rechtslage in den nächsten Jahren zugunsten der Mieter ändern – je nachdem, wie die noch ausstehenden Musterverfahren ausgehen.

Wertsicherungsklauseln bleiben rechtlich umstritten

Auch wenn das aktuelle OGH-Urteil für Vermieter ein Etappensieg zu sein scheint, ist der juristische Kampf um die Zulässigkeit von Indexklauseln längst nicht vorbei. Die AK bleibt dran – und sorgt dafür, dass Mieter nicht den Kürzeren ziehen. Wer betroffen ist, sollte wachsam bleiben und sich beraten lassen. Denn nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist automatisch rechtens.

Teilen:
Picture of Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]