Wizz Air zieht sich aus Wien zurück: EU-Fluggastrechte bringen bis zu 600 Euro

Wizz Air verlässt Wien-Schwechat – so sicherst du deine Ansprüche.

Wizz Air zieht sich aus Wien-Schwechat zurück – für tausende Reisende bedeutet das Flugausfälle. Doch Passagiere haben klare Rechte, die sie jetzt kennen und nutzen sollten.

Die Nachricht kam überraschend: Wizz Air schließt schrittweise ihre Basis am Flughafen Wien-Schwechat und stellt sämtliche Flüge ein. Für viele Passagiere, die bereits Tickets gebucht haben, ist das ein herber Rückschlag. Doch klar ist: Betroffene müssen nicht tatenlos bleiben. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sichert ihnen wichtige Ansprüche zu – von Rückerstattungen bis hin zu Entschädigungen.

Anspruch auf Rückerstattung – Bargeld statt Gutschein

Zwar kündigte Wizz Air an, Rückerstattungen bevorzugt in Form von „Wizz Credits“ anzubieten, doch die Rechtslage ist eindeutig. Passagiere haben das Recht, den Ticketpreis in bar, per Überweisung oder Kreditkarte zurückzuerhalten. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden – besonders dann nicht, wenn die Airline künftig gar nicht mehr ab Wien fliegt.

Entschädigung bei kurzfristigen Annullierungen

Sollten Flüge weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen werden, können Reisende zusätzlich auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro pochen – abhängig von der Flugdistanz. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rückerstattung erfolgt ist.

Umbuchungen: Wien bleibt der Abflugort

Einige Kunden berichten, dass Wizz Air Umbuchungen auf Flüge ab Bratislava oder Budapest anbietet. Doch Vorsicht: Das ist nur dann zulässig, wenn Reisende ausdrücklich zustimmen und die Airline sämtliche Zusatzkosten für die Anreise übernimmt. Grundsätzlich gilt, dass Wizz Air für eine Ersatzbeförderung ab Wien sorgen muss – notfalls auch mit anderen Fluggesellschaften.

So sollten Betroffene jetzt vorgehen

Wer betroffen ist, sollte seine Ansprüche schriftlich geltend machen. Wichtig ist:

  • Rückerstattung als Geldleistung beantragen, nicht nur „Wizz Credits“ akzeptieren

  • Auf Überweisung bestehen, wenn keine Gutscheine gewünscht sind

  • Bei kurzfristigen Stornierungen zusätzlich Entschädigungen fordern

  • Falls keine Einigung erzielt wird: kostenlose Schlichtung über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) nutzen

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren an, wenn sich Passagiere und Airlines nicht einigen können.

Hinweis: So funktioniert die apf-Schlichtung

Das Verfahren ist unkompliziert, provisionsfrei und für Passagiere risikolos.

  1. Zuerst schriftlich bei Wizz Air Rückerstattung oder Entschädigung beantragen.

  2. Wenn keine Lösung erzielt wird, das apf-Schlichtungsformular online ausfüllen.

  3. Die apf prüft den Fall und tritt direkt mit der Airline in Kontakt.

  4. Betroffene erhalten eine Entscheidung – schnell, transparent und ohne Kosten.

Hier geht’s direkt zum Formular: Schlichtungsformular der apf

Jetzt handeln und Rechte sichern

Auch wenn der Rückzug von Wizz Air aus Wien-Schwechat für viele Reisende frustrierend ist: Die Rechte der Fluggäste sind klar geregelt. Wer jetzt aktiv wird, kann sein Geld zurückholen und unter Umständen sogar Entschädigungen erhalten. Wichtig ist, nicht vorschnell auf Gutscheine hereinzufallen, sondern auf klare Erstattungen und faire Lösungen zu bestehen.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]