Ab März fließen 44 Millionen Euro an Haushaltskunden der TIWAG zurück. Grund sind nicht rechtskonforme Preiserhöhungen des Energieversorgers.
Der angekündigte Vergleich zwischen der TIWAG und der Arbeiterkammer Tirol wegen nicht rechtskonformer Preiserhöhungen ist abgeschlossen. Ein Stromentlastungspaket wurde geschnürt. Viele Haushalte bekommen ab März 2024 einige hundert Euro aufs Konto. In einigen Fällen sollen bis zu 1.000 Euro an Stromkostenrückzahlung möglich sein.
Wie die Tiwag offiziell mitteilt, starten die Auszahlungen im März 2024. Aufgrund der tranchenweisen Abwicklung der 230.000 betroffenen Anlagen können die Auszahlungen jedoch bis September 2024 andauern. Das Geld wird direkt auf die hinterlegte Bankverbindung der Kunden überwiesen. Für jene Personen, die einen Einziehungsauftrag mit der TIWAG haben, ist nichts weiter zu veranlassen. Kunden, deren Kontonummer nicht bekannt ist, werden gebeten, diese der TIWAG bis spätestens Ende des Jahres mitzuteilen. Die Bankdaten für den Erhalt des Entlastungsbeitrages können auf der TIWAG-Webseite bekannt gegeben werden.
Laut TIWAG erhalten alle Kunden ab März 2024 ein Schreiben, in dem über die genaue Höhe der Rückzahlung für den jeweiligen Haushalt informiert wird. Auch Kunden, die nach der ersten Strompreiserhöhung (nach dem 1. September 2022) einen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten eine anteilige Stromkostenentlastung. Kunden, die bereits in ein Neuprodukt gewechselt sind, wird auch ein Entlastungsbeitrag ausbezahlt, Personen die keine TIWAG-Kunden mehr sind, aber am 1. Dezember 2023 einen aufrechten Liefervertrag mit der TIWAG hatten, bekommen ebenfalls eine Rückerstattung.
Strompreis wird gesenkt
Mit 1. Juli 2024 senkt die TIWAG den Arbeitspreis auf 11,8 Cent netto pro Kilowattstunde. Eine weitere Strompreissenkung soll dann mit 1. Jänner 2025 auf unter 10 Cent netto pro Kilowattstunden folgen. Wie es auf der Webseite der TIWAG heißt, ist dies der Fall, falls es am Strommarkt zu keinen außerordentlichen Ereignissen kommt. Einen Nachttarif wird es auch in Zukunft nicht geben. Ausnahme ist die Völsersee-Siedlung aufgrund einer gesetzlichen Sonderstellung. Nähere Informationen zum TIWG Entlastungsbeitrag gibt es hier.