Die Finanz

Brennstoffaktion unterstützt Haushalte mit 300 Euro

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Für die Brennstoffaktion in St. Pölten und den NÖ Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2024 ein Antrag gestellt werden. Der städtische Unterstützungsbeitrag beläuft sich auf 300 Euro. 

Die Brennstoffaktion in St. Pölten soll einkommensschwache Haushalte mit einem extra Zuschuss von 300 Euro finanziell entlasten. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger mit gemeldetem Hauptwohnsitz in St. Pölten, die folgendem Personenkreis angehören: Bezieher von Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Ausgleichszulagenpension, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen.

Für das Jahr 2024 betragen die Richtsätze für Ausgleichzulagen 1.217, 96 Euro brutto für Alleinstehende. Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften liegen diese bei 1.921,46 Euro brutto. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 187,93 Euro brutto, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Erwachsenen um 703,50 Euro brutto.
Bezieher einer Leistung aus der Sozialhilfe sind nicht anspruchsberechtigt. Für sie wird es voraussichtlich eine separate Unterstützungsleistung geben.

Die Anträge für die Brennstoffaktion können bis 31. März 2024 in der städtischen Sozialhilfe gestellt werden. Mitzubringen sind dabei Einkommensnachweise, sowie bei volljährigen Kindern gegebenenfalls eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.
Für den NÖ Heizkostenzuschuss ist die Antragstellung ebenfalls bis 31. März möglich. Die Beantragung erfolgt auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]