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ORF-Gebühr: Erste Zahlungsaufforderungen mit strenger Frist

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Haushalte, die bisher keine GIS bezahlt haben oder sich registriert haben, erhalten nun eine Zahlungsaufforderung mit einer kurzen Zahlungsfrist.

Mit 1. Jänner ist die neue ORF-Gebühr in Kraft getreten. Alle Haushalte, die nicht vom Beitrag befreit sind, müssen zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder die Inhalte des ORF konsumiert. Nun flattern erste Zahlungsaufforderung in die Briefkästen jener Haushalte, die bislang keine GIS bezahlt haben oder sich nicht für die Bezahlung der ORF-Gebühr registriert haben. Wer diese Aufforderung erhält, muss innerhalb einer kurzen Frist den gesamten Jahresbeitrag bezahlen.

Wer sich weigert, die ORF-Gebühr zu bezahlen und der Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Kommt ein Inkassobüro ins Spiel, wird noch eine Extra-Strafe aufgeschlagen. Bezahlt man weiter nicht, kommt das Gericht ins Spiel, wo man mit bis zu 2.180 Euro an Strafe plus der Zahlung der ORF-Jahresgebühr rechnen muss.

Mit einer Gebühr von mindestens 183,60 Euro jährlich, fällt die Gebühr für bisherige GIS-Zahler zwar günstiger aus, sorgt jedoch bei Personen, die den ORF nicht konsumieren, für großen Unmut. In Tirol, Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland schlägt die Jahressumme noch höher zu Buche als im Rest des Landes, da noch ein Zusatzgeld fürs Landesbudget hinzukommt. Am teuersten fällt die ORF-Gebühr in der Steiermark aus, wo 240 Euro fällig werden, während man in Tirol 220,32 Euro und im Burgenland sowie in Kärnten 238,80 Euro jährlich bezahlen muss.

Befreiung vom ORF Beitrag: Diese Personen müssen nicht zahlen

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]