Die Bundesregierung stellt 36 Millionen Euro zur Verfügung, um Menschen mit Behinderung zu stärken. Finanziert werden Projekte, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen und eine reguläre Entlohnung ermöglichen.
In Österreich arbeiten aktuell rund 28.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Sie erhalten derzeit meist ein Taschengeld für ihre Arbeit und sind weder kranken- noch pensionsversichert. Auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht. Die Betroffenen erhalten später keine Pension und sind nur über die Sozialhilfe oder ihre Eltern krankenversichert. Im Rahmen einer Systemumstellung soll dies geändert werden. Dazu bedarf es neben einer guten Vorbereitung auch der Einbindung aller Stakeholder sowie der Entwicklung und Umsetzung von Pilotprojekten, wie es in einer Aussendung des BMAW heißt.
Die Bundesregierung stellt 36 Millionen Euro zur Finanzierung entsprechender Pilotprojekte der Bundesländer zur Verfügung. Davon werden 6 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) für zusätzliche Förderangebote im AMS bereitgestellt. Gefördert werden soll nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch eine faire Entlohnung betroffener Personen, die in Werkstätten arbeiten, sichergestellt werden.
„Als Arbeitsminister ist es mein Ziel, Beschäftigungschancen vor allem für Menschen mit Behinderung zu erweitern und den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist ein echter fairer Lohn für Tätigkeiten am Arbeitsmarkt anstelle eines Taschengelds in Werkstätten. Das BMAW hat gemeinsam mit dem BMSGPK bereits einen Diskussionsprozess in diese Richtung gestartet und das AMS hat bisher schon viele Unterstützungsmaßnahmen angeboten; mit den neuen budgetären Mitteln in der Höhe von 36 Millionen Euro für entsprechende Pilotprojekte setzen wir nun die Umsetzung fort“, so Martin Kocher (ÖVP).
Behindertenrat begrüßt Startschuss für “Lohn statt Taschengeld”-Projekte
Die heute im Ministerrat beschlossene Initiative der Bundesregierung, gemeinsam mit dem AMS und den Ländern Projekte für Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt einzuleiten, werden vom Österreichischen Behindertenrat begrüßt. Auch wenn detaillierte Kriterien der Richtlinie noch erarbeitet werden müssen, sind wir optimistisch, dass heute der Startschuss für eine wichtige Veränderung abgegeben wurde.
, erklärt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.
Der Österreichische Behindertenrat fordert seit vielen Jahren, dass Beschäftigte in Tages- und Beschäftigungsstrukturen entsprechend der für Österreich verpflichtenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kollektivvertraglich entlohnt und voll sozialversichert werden.