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AMS-Geld: Antragstellung künftig überwiegend digital

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Der Antrag auf Arbeitslosengeld soll künftig überwiegend elektronisch gestellt werden. Eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde vom BMAW in Begutachtung geschickt.

Arbeitssuchende können das AMS-Geld aktuell entweder online über das eAMS-Konto oder persönlich vor Ort in einer AMS-Geschäftsstelle beantragen. Um Behördenwege zu reduzieren und den AMS-Beratern mehr Zeit für  Betreuung und Vermittlung zu geben, soll die Antragstellung weiter digitalisiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) hat am Donnerstag, den 28. März 2024, eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 21. April, heißt es in einer Aussendung des BMAW.

Antragstellung & Beratung künftig digital

Mit der Neuerung soll die Antragstellung überwiegend online über das eAMS-Konto erfolgen. Besteht kein Online-Zugang, ist die Beantragung des Arbeitslosengeldes weiterhin vor Ort beim AMS möglich. Auch die Kommunikation mit den Kunden soll in Zukunft digital stattfinden. Rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, wie z.B. Vermittlungsvorschläge, erfolgen in Zukunft über das eAMS-Konto. Personen die beim AMS arbeitslos gemeldet sind und über ein eAMS-Konto verfügen, sind verpflichtet, mindestens alle drei Tage ihr Online-Konto auf neue Einträge zu prüfen.

„Mit dieser Gesetzesänderung geht das AMS konsequent einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und lädt seine Kundinnen und Kunden ein, diesen Weg mitzugehen. Die meisten Kundinnen und Kunden des AMS sind bereits heute gewohnt, die Leistungen und Angebote des AMS digital zu nutzen. Da war es nur ein logischer Schritt, auch die Antragstellung fürs Arbeitslosengeld so zu gestalten, dass sie von allen Personen, denen es möglich ist, digital genutzt wird. Um unseren Kundinnen und Kunden den Zugriff auf das eAMS-Konto so leicht wie möglich zu machen, arbeiten wir aktuell daran, das Bedienen dieser Anwendung über alle digitalen Endgeräte möglich zu machen“, kündigte AMS-Vorständin Petra Draxl an.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher betont die Vorteile für arbeitssuchende Personen, die die Änderung mit sich bringt: „Mit der elektronischen Antragstellung werden für arbeitssuchende Person verschiedene bürokratische Schritte zusammengefasst – nämlich die Arbeitslosmeldung, die Abholung eines Antrages und dessen spätere Abgabe beim Arbeitsmarktservice – die bisher ein persönliches Erscheinen verlangt haben. Die gesetzliche Priorisierung einer digitalen Gestaltung von Prozessen im AMS und die Modernisierung des eAMS-Konto ermöglichen somit einen laufenden Ausbau zum attraktiveren und serviceorientierten Kanal, der entsprechende Vorteile für arbeitssuchende Personen bietet.“

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]