Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten von der Bundesregierung eine Energiekostenpauschale, um die hohen Energiekosten zu bewältigen.Die Höhe beläuft sich auf bis zu 2.475 Euro.
Nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen haben mit hohen Energiekosten zu kämpfen. Vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen leiden unter den Teuerungen. Mit der Energiekostenpauschale unterstützt die Bundesregierung diese Unternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Bis zu 2.475 Euro Zuschuss sind möglich. Die Höhe der Pauschalförderung ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage.
Kleinst- und Kleinunternehmer können ab Juni rückwirkend für das Jahr 2023 einen Antrag unter energiekostenpauschale.at stellen. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Ausbezahlt werden zwischen 100 und 2.475 Euro.
410 Euro nachträglich für Kleinunternehmer möglich
Die Energiekostenpauschale konnte bereits im Vorjahr für das Jahr 2022 beantragt werden. Aufgrund einer im März 2024 vom Nationalrat beschlossenen Gesetzesänderung erhalten Kleinunternehmen, die damals die Umsatzgrenzen nicht erfüllt haben, rückwirkend für das Jahr 2022 einen Zuschuss von bis zu 410 Euro. Die rückwirkende Antragstellung ist nur noch bis 27. Mai 2024 über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich.
Neue Selbstständige erhalten ebenfalls einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 410 Euro, sofern sie im Jahr 2023 ununterbrochen als Selbstständige krankenversichert waren und ihr Einkommen im Dezember 2023 6.825 Euro nicht übersteigt. Neue Selbstständige erhalten den Zuschuss jedoch nicht auf ihr Konto, sondern als Gutschrift auf ihr Krankenversicherungskonto. Die Auszahlung erfolgt im Juli, August oder September.