Mieter in Wiener Altbauten zahlen jährlich mehr als 300 Millionen Euro zu viel Miete. Überdurchschnittlich betroffen sind Mieter mit befristeten Mietverträgen.
Die hohen Mietpreise stellen für viele Österreicher eine enorme finanzielle Belastung dar. Verschärft wird die Situation durch unzulässig überhöhte Mieten. Eine neue Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Triple M zeigt, dass Mieter von Altbauwohnungen in Wien durchschnittlich 245 Euro zu viel Miete zahlen.
Um fundierte Aussagen über das tatsächliche Ausmaß von überhöhten Mieten treffen zu können, hat Triple M im Auftrag des Prozessfinanzierers Miet-Bremse.at den Wiener Mietmarkt im Hinblick auf die Situation bei Altbaumieten untersucht. Von 12. bis 23. April 2024 wurde dazu unter anderem eine Online-Befragung mit einer entsprechenden Quotenstichprobe nach Geschlecht, Alter, Bildungsstand und Wohnbezirk durchgeführt. Aus einer Stichprobe von 1.500 Personen wurden mit 285 Altbaumietern vertiefende Online-Interviews geführt.
245 Euro pro Monat zu viel
Wie die JUNO Finanz AG (Jufina), zu deren Tochterunternehmen Miet-Bremse.at gehört, in einer Aussendung mitteilte, wurde bei 64 Prozent der Befragten eine überhöhte Miete festgestellt. Die rechtlich unzulässige Überschreitung betrug im Durchschnitt rund 245 Euro pro Monat. „Wenn wir diese Ergebnisse auf den gesamten Markt umlegen, dann zahlen die Mieterinnen und Mieter in Wiener Altbauten pro Jahr über 300 Millionen Euro zu viel an Miete“, so Armin Gfrerer, Geschäftsführer von Miet-Bremse.at.
Vor allem befristete Mietverträge sind von Überschreitungen betroffen, und das obwohl diese laut Gesetz um ein Viertel günstiger sein müssten als gleichwertige unbefristete Wohnungen. Wie die Untersuchung zeigt, wurde der rechtlich zulässige Mietzins bei 84 Prozent der Befragten mit befristeten Mietverträgen um durchschnittlich rund 329 Euro pro Monat überschritten. „Das könnte auch ein unerwünschter Nebeneffekt des Mieterschutzes sein, da Vermieter bei den befristeten Mietverträgen oft rausholen wollen, was sie mit unbefristeten Mietverträgen nicht an Rendite erzielen können“, so Gfrerer.
Ungleiche Verteilung der “Problemzonen” in Wien
Immer mehr Mieter haben mit hohen Mietkosten zu kämpfen. 31 Prozent der befragten Mieter in Altbauten gaben an, durch die Mietkosten so stark belastet zu sein, dass sie „auf andere Dinge verzichten müssen“. 67 Prozent fühlen sich durch die hohen Mieten sehr oder etwas belastet.
„Diese Wahrnehmung ist in allen Bevölkerungsgruppen relativ ähnlich, am stärksten fallen hier die geografischen Unterschiede ins Auge“, so Studienautorin und Meinungsforscherin Christina Matzka. Während innerhalb des Gürtels sowie in den Bezirken 20 bis 22 „nur“ 23 % beziehungsweise 25 % der Altbau-Mieterinnen und -Mieter ihre Wohnkosten „sehr belastend“ fanden, waren es im restlichen Stadtgebiet im Schnitt 40 %.
Mietverträge im Altbau prüfen lassen
Jufina-Vorstand Schleicher empfiehlt allen Altbau-Mietern, ihren Mietvertrag von Fachleuten überprüfen zu lassen. Einen solchen Service bietet zum Beispiel Miet-Bremse.at unverbindlich und kostenlos an. „Überhöhte Mietzahlungen zurückzufordern ist weitaus einfacher als die meisten Menschen glauben.“ Auch die weit verbreitete Angst vor der Rache des Vermieters sei in den allermeisten Fällen unbegründet, so Schleicher, da derartige Verfahren für alle größeren Vermieter „ein alltäglicher Routinevorgang“ seien.
Von der Politik erwarte er sich vor allem „ein Überdenken des aktuellen Mietrechts, denn das Konzept des Lagezuschlags ist tot“, so Schleicher. Durch die Entwicklung der Grundstückspreise sei der Lagezuschlag innerhalb des Gürtels mittlerweile so hoch, dass der rechtlich zulässige Hauptmietzins dort inzwischen deutlich über dem Marktniveau liege. „Hier deckelt das Mietrecht also gar nichts mehr, während der Lagezuschlag in anderen Teilen Wiens zu einer Gutachten-Lotterie geworden ist, die selbst für Fachleute immer undurchschaubarer und willkürlicher wird“, so Schleicher. Auch der Umstand, dass das Kassieren unzulässig hoher Mieten in Österreich mit keinen Strafen verbunden sei, fördere laut Schleicher ein „exzessives Ausreizen“ des bestehenden Mietrechts zu Lasten der Mieter.