Fahrzeuge ohne bestimmte Assistenzsysteme dürfen nur noch bis zum 6. Juli zugelassen werden.
In wenigen Tagen müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit bestimmten Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören der automatische Notbremsassistent, das Notbremslicht, der Spurhalteassistent, der Rückfahrassistent, der Geschwindigkeitsassistent, der Müdigkeitswarner, ein System zur Aufzeichnung von Ereignisdaten und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Fahrzeuge, die nicht über eines oder mehrere dieser Assistenzsysteme verfügen, dürfen nur noch bis zum 6. Juli 2024 zugelassen werden.
Erich Groiss, technischer Koordinator vom ARBÖ, vermutet: „Alle Autos, die über diese Systeme nicht verfügen müssen bis zum 6. Juli zumindest einmalig angemeldet werden. Daher müssen Händler diese Fahrzeuge loswerden beziehungsweise Tageszulassungen anmelden. In beiden Fällen könnte es so günstige Angebote geben.“ Damit könnten sich für spontane Autokäufer günstige Angebote ergeben.
Wie der ARBÖ in einer Aussendung weiter informiert, müssen sich Autobesitzer, deren Fahrzeug noch nicht über diese Assistenten verfügt, keine Sorgen machen. „Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist darf es – eine gültige §57a Begutachtung vorausgesetzt – ein Autoleben lang genutzt werden. Die Verpflichtung betrifft nur Pkw, die neu zugelassen werden und nicht die Bestandsfahrzeuge“, so ARBÖ-Jurist Johann Kopinits.