Private Hauseigentümer mit erneuerbaren Heizungsanlagen, die mindestens 15 Jahre alt sind, können die Förderung des Bundes in Anspruch nehmen.
Bisher konnten Haushalte mit erneuerbaren Heizsystemen nicht von den Bundesförderungen für den Kesselaustausch profitieren. Deshalb wurden viele Anlagen bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer weiter betrieben. Das ändert sich nun. Besitzer eines mindestens 15 Jahre alten erneuerbaren Heizsystems, erhalten bei der Modernisierung bis zu 5.000 Euro Bundesförderung. Diese ist mit eventuellen Landesförderungen kombinierbar.
„Wir freuen uns, dass hier von der Bundesregierung die Modernisierung des Anlagenbestandes angegangen und damit ein deutliches Bekenntnis zum Brennstoff Holz abgegeben wurde“, erklärt Christoph Pfemeter, Geschäftsführer des Österreichischen Biomasse-Verbandes.
Wie der Österreichische Biomasse-Verband in einer Aussendung informiert, verbrauchen moderne Holzheizungen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade deutlich weniger Brennstoff als ältere Modelle. Zudem sind die Feinstaubemissionen moderner Holzheizungen kaum messbar. Durch den Austausch alter Heizungsanlagen kann der Feinstaub aus dem Hausbrand um mehr als 90 Prozent reduziert werden, die Brennstoffersparnis liegt bei mehr als einem Drittel.
60 Millionen Euro Fördervolumen
Private Ein-, Zwei- und Reihenhausbesitzer können von der Förderung Gebrauch machen. Mit dem Tausch (Wärmepumpe/Holzheizung) muss eine deutliche Steigerung der Endenergieeffizienz erreicht werden. Gefördert wird der Tausch einer Holzheizung nur, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein „hocheffizientes und klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz“ besteht. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses (max. 30% der förderungsfähigen Kosten). Wird gleichzeitig eine Solaranlage installiert, werden zusätzlich 2.500 Euro gefördert (Solarbonus).
Nähere Informationen zur Förderung gibt es auf der Website der KPC.