Der ARBÖ warnt vor Strafen im Ausland. Die Behörden in beliebten Urlaubsländern gehen teilweise rigoros gegen ausländische Verkehrssünder vor.
Italien, Slowenien, Ungarn und Kroatien sind beliebte Urlaubsländer der Österreicher. Doch jede noch so kleine Verfehlung im Straßenverkehr wird in diesen Ländern mit teils horrenden Strafen geahndet. Wie der ARBÖ in einer Aussendung mitteilt, laufen beim ARBÖ die Telefone heiß. Einige betroffene Autofahrer werden teilweise Monate nach ihrem Urlaubsaufenthalt mit unverhältnismäßigen Strafen konfrontiert.
„Leider bleibt den Autolenkern oftmals keine andere Möglichkeit, als die Strafe zu bezahlen. Auch wenn die rechtliche Deckung für das Eintreiben der Strafe durch den EU-Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen vorhanden ist, so ist die Vorgehensweise der ausländischen Behörden teils bedenklich. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro (Ausnahme Deutschland: bereits ab 25 Euro) EU-weit vollstreckt werden können“, so Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Strafen oft von Inkassobüros eingetrieben
Die ausländischen Behörden greifen auf das ganze Potpourri möglicher Verkehrsverstöße zurück, wie z.B. Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen oder nicht bezahlte Autobahngebühren. Belege wie bezahlte Parkscheine oder Mautgebühren sind dann meist nicht mehr vorhanden, so dass der Nachweis der korrekten Bezahlung von Maut- oder Parkgebühren nicht mehr möglich ist. Die Strafen werden dann oft direkt von Inkassobüros oder Rechtsanwälten aus Deutschland, Kroatien oder Schweden eingetrieben, informiert der ARBÖ.
Wie sollen sich Autofahrer verhalten?
„Das Wichtigste ist, dass man sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten erkundigt. Der ARBÖ-Informationsdienst informiert diesbezüglich gerne. Wenn es dennoch passieren sollte, dass man eine Strafe erhält, sollte man, wenn möglich direkt vor Ort bezahlen, da so eine höhere Strafe vermieden werden kann. Wer die Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt bekommt, sollte abklären, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte die Strafe bezahlt werden, um höhere Strafforderungen zu entgehen“, so Kopinits. Die ARBÖ-Rechtsabteilung bietet ihren Mitgliedern kostenlose telefonische Beratung zu Fragen des Verkehrsrechts, Versicherungsrechts und Konsumentenschutzes im In- und Ausland an.