Rückzahlungen für Pendler schrumpfen – das sind die Gründe

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Pendler müssen beim Steuerausgleich 2024 mit geringeren Rückzahlungen rechnen – doch es gibt auch gute Nachrichten.

Pendler und der Steuerausgleich 2024: Ernüchterung statt Erleichterung

Was früher als schöne Überraschung beim Steuerausgleich endete, sorgt heuer bei vielen Pendlern für Stirnrunzeln: Die Rückzahlung vom Finanzamt fällt deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Der Grund: Sonderregelungen zur Teuerungsentlastung sind ausgelaufen – mit spürbaren Folgen für Millionen Menschen in Österreich, die täglich längere Strecken zur Arbeit pendeln.

Im Fokus steht dabei vor allem die Pendlerpauschale, ein fixer Bestandteil der steuerlichen Entlastung für Arbeitnehmer mit weiterem Arbeitsweg. Auch der sogenannte Pendlereuro fällt wieder auf seinen ursprünglichen Wert zurück – nach einer temporären Vervierfachung während der Teuerungsphase.

Was fällt weg – und was bleibt?

Erhöhte Pendlerpauschale beendet

Entfall der erhöhten Pendlerpauschale

Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 gab es zur Abfederung der gestiegenen Sprit- und Energiekosten eine erhöhte Pendlerpauschale, die den üblichen Betrag um 50 % anhob. Diese Maßnahme wurde nun nicht verlängert. Auch der vervierfachte Pendlereuro fällt wieder auf seinen ursprünglichen Wert von 2 Euro pro Kilometer zurück.

Das bedeutet konkret:

  • Die kleine Pendlerpauschale liegt 2024 wieder bei maximal 2.016 Euro

  • Die große Pendlerpauschale beträgt maximal 3.672 Euro

  • Der Pendlereuro: Pro Kilometer einfacher Weg zur Arbeit werden 2 Euro jährlich von der Steuerlast abgezogen

Anspruch bleibt erhalten

Trotz der Kürzungen bleibt die grundsätzliche Berechtigung auf Pendlerpauschale und Pendlereuro bestehen. Voraussetzungen:

  • Du wohnst weiter entfernt vom Arbeitsplatz

  • Der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist unzumutbar (große Pauschale)

  • Öffis sind nutzbar, aber der Weg ist länger als 20 km (kleine Pauschale)

Wie und wo beantragen?

Die Pauschale kann entweder direkt über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber bezogen oder im Rahmen des Steuerausgleichs geltend gemacht werden. Letzteres erfolgt über das Formular L34 bei der Arbeitnehmerveranlagung (z. B. über FinanzOnline).

Wichtig:
Wenn du die Pauschale bereits unterjährig über den Arbeitgeber beziehst, kannst du sie nicht nochmals im Steuerausgleich anrechnen lassen.

Tipp: Wer in den Jahren 2022 oder 2023 fälschlicherweise keine Pendlerpauschale geltend gemacht hat, kann dies noch rückwirkend nachholen. Dafür kann ein Korrekturantrag im FinanzOnline-System gestellt werden.

Beispielrechnung: Wie viel Geld ist jetzt noch drin?

Auch wenn die erhöhten Beträge entfallen sind, lohnt sich die Pendlerpauschale immer noch. Ein Rechenbeispiel:

Beispiel:

  • Arbeitsweg: 40 km (einfache Strecke), unzumutbare Öffis

  • Große Pendlerpauschale: 3.672 Euro

  • Pendlereuro: 40 km × 2 = 80 Euro
    ➡ Gesamte steuerliche Entlastung: 3.752 Euro

Wie viel du davon am Ende tatsächlich ausbezahlt bekommst, hängt von deinem Einkommen und deiner Lohnsteuerlast ab. Wer z. B. keine oder sehr geringe Steuer zahlt (etwa Lehrlinge oder Teilzeitkräfte), erhält auch weniger Gutschrift.

Welche Zuschüsse gibt es trotzdem noch?

Auch wenn der steuerliche Vorteil 2024 etwas kleiner ausfällt – es gibt weitere finanzielle Unterstützungen für Pendler:

  • Landesbezogene Pendlerförderungen

  • Fahrtkostenzuschüsse für Geringverdiener

  • Pendlerbeihilfen (je nach Bundesland bis zu 1.200 Euro jährlich)

Ein Blick auf die jeweiligen Webseiten der Landesregierungen lohnt sich, denn die Voraussetzungen und Beträge unterscheiden sich teils stark.

Wer profitiert noch – und wie viel ist möglich?

Trotz des Wegfalls der Sonderregelung sind Gutschriften von bis zu 3.672 Euro plus Pendlereuro möglich. Besonders lange Anfahrtswege und keine Öffi-Alternativen erhöhen den Betrag deutlich. Auch Teilzeitkräfte und Lehrlinge mit geringem Einkommen können über Fahrtkostenzuschüsse auf Entlastung hoffen.

Weniger Geld – aber nicht chancenlos

Pendler müssen sich auf niedrigere Rückzahlungen einstellen – die erhöhten Entlastungen der Vorjahre gehören der Vergangenheit an. Dennoch lohnt sich der Steuerausgleich nach wie vor: Mit der richtigen Antragstellung, Nutzung der Pendlerpauschale und gezielten Landesförderungen können auch heuer noch spürbare Entlastungen erzielt werden.

📌 Tipp: Nutze Pendlerrechner, FinanzOnline & informiere dich zu regionalen Zuschüssen – so holst du das Maximum aus deinem Steuerausgleich heraus!

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]