Steuerbetrug in Tirol: Verdacht Verdacht auf über 200.000 Euro hinterzogene Abgaben

Große Steuerfahndung im Tiroler Gastgewerbe: Über 200.000 Euro hinterzogen. Bild: Bundesministerium für Finanzen

Ein Großeinsatz der Steuerfahndung im Tiroler Unterland deckt mutmaßlichen Steuerbetrug in Höhe von über 200.000 Euro auf

Ein spektakulärer Großeinsatz der Steuerfahndung hat Mitte November das Tiroler Unterland erschüttert: Ermittlerinnen und Ermittler des Amtes für Betrugsbekämpfung (ABB) durchsuchten gleich sechs Standorte eines gehobenen Gastgewerbes. Im Fokus: Eine Unternehmerfamilie, der ein möglicher Steuerbetrug in sechsstelliger Höhe vorgeworfen wird. Die mutmaßlich hinterzogenen Abgaben belaufen sich nach aktuellem Stand auf über 200.000 Euro.

Finanzminister Markus Marterbauer machte klar: „Betrugsbekämpfung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Für uns gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug.“

Im Zentrum der Ermittlungen: Hotel und Ferienwohnungen

Die Ermittlungen richten sich gegen ein Ehepaar, das ein Wellness- und Hotelunternehmen sowie mehrere Ferienwohnungen betreibt. Über Jahre hinweg sollen erhebliche Umsätze nicht korrekt deklariert worden sein. Durch diese Unterdeklaration wurden Einkommen- und Umsatzsteuer nicht abgeführt.

Zur Sicherung der zu erwartenden Strafe wurden rund 53.000 Euro konfisziert. Weitergehende Sicherstellungsmaßnahmen waren aufgrund ausreichender Vermögenswerte der Beschuldigten nicht erforderlich.

Koordinierter Einsatz mit Spezialeinheiten

Aufgrund des rechtmäßigen Besitzes von Lang- und Kurzwaffen bei mehreren Familienmitgliedern erfolgte der Einsatz unter Beiziehung des Einsatzkommandos Cobra West. Trotz der heiklen Situation verlief die Aktion geordnet und ohne Zwischenfälle. Neben den Geschäftsräumlichkeiten wurden auch ein Bankschließfach und ein Safe geöffnet, die den Beschuldigten zugeordnet sind.

Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und fehlende Buchführung

Die Steuerfahndung stützt ihren Verdacht auf mehrere Auffälligkeiten:

  • Fehlende oder unzureichende Registrierkassen- und Geschäftsbücher

  • Mangelhafte Belegausstellung

  • Irreführende Preisgestaltung: Auf Hotelrechnungen sollen Preise unter den offiziell beworbenen Preisen gelegen und Getränke teilweise nicht gesondert ausgewiesen worden sein

Eine Kalkulation der Steuerfahndung auf Basis von Nächtigungszahlen und marktüblichen Preisen ergab deutliche Abweichungen zu den deklarierten Umsätzen. Zusätzlich sollen Einkünfte aus der Vermietung hochwertiger Ferienwohnungen im überprüften Zeitraum gar nicht erklärt worden sein, obwohl Nächtigungen beim Tourismusverband gemeldet wurden.

Umfangreiche Beweissicherung und IT-Auswertung

Im Zuge des Großeinsatzes wurden umfangreiche Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsdaten und elektronische Speichermedien sichergestellt. Die IT-Fahndung des ABB sicherte zudem eine große Menge digitaler Daten. Die Auswertung dieser Informationen wird in den kommenden Wochen erfolgen und dient als Grundlage für die weitere steuerliche und strafrechtliche Beurteilung.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]