Escape Rooms in Wien gelten als beliebter Nebenjob für Studierende: Sie arbeiten als Gamemaster oder Schauspieler und sorgen für spannende Spielerlebnisse. Doch wie eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK) Wien zeigt, sind die Arbeitsbedingungen in manchen Betrieben prekär. Insgesamt 14 Verfahren wurden eingeleitet, der Streitwert liegt bei rund 28.000 Euro.
Die Fälle reichen von kurzfristig gestrichenen Diensten über Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft bis hin zu Unterbezahlung und Kündigungen nach geäußerter Kritik.
Kurzfristige Dienständerungen und Minusstunden
Betroffen sind vor allem Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, die je nach Buchungslage oft spontan ihre Dienste anpassen mussten. „Wer arbeitsbereit ist, darf nicht einfach nach Hause geschickt werden, nur weil weniger Kund:innen kommen“, erklärt Filiz Yurdakul, Arbeitsrechtsexpertin der AK Wien.
Oft wurden die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbucht – ein klarer Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben. Auch gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen konnten insbesondere an stark frequentierten Wochenenden häufig nicht eingehalten werden.
Unterbezahlung und zusätzliche Tätigkeiten
Zusätzlich berichten Beschäftigte über Unterbezahlung, die unter dem gültigen Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe liegt. Regelmäßig mussten sie Reinigungstätigkeiten übernehmen, ohne dafür angemessen entlohnt zu werden.
Ein besonders schwerwiegender Fall betrifft Johannes B. (Name geändert), der nach zweieinhalb Jahren Beschäftigung gekündigt wurde, weil er auf die Arbeitsrechtsverstöße aufmerksam machte. Während der Kündigungsfrist wurde er an einen entfernten Standort versetzt, um zusätzlichen Druck aufzubauen. Mittlerweile läuft ein Exekutionsverfahren, nachdem ein Vergleich vor Gericht bislang nicht bezahlt wurde.
AK Wien: Beratung und Schutz für junge Arbeitnehmer
„Die Tätigkeit in Escape Rooms ist ein klassischer Nebenjob für Studierende. Gerade beim ersten Job ist es besonders bitter, wenn man so schlechte Erfahrungen machen muss, denn Berufseinsteiger:innen wissen kaum über ihre Rechte Bescheid“, betont Yurdakul. Die AK Wien ruft daher alle betroffenen Arbeitnehmer auf, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Arbeitsrecht gilt auch für Freizeitbetriebe – Flexibilität darf nicht einseitig zulasten der Beschäftigten gehen.
Die Maßnahmen der AK Wien zeigen, dass rechtliche Verstöße in Freizeitbetrieben ernst genommen werden und betroffene Arbeitnehmer Wege haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.