Die steigenden Energiekosten stellen für viele Haushalte in Österreich eine große finanzielle Belastung dar. Die Energieunterstützung Plus soll Personen finanzielle Erleichterung bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen bringen.
Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe im Zuge der weiterhin hohen Energiekosten und kann von allen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben und auf deren Adresse sich der Energieliefervertrag bezieht. Anspruchsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die bei der Antragstellung Vertragspartner sind bzw. die Energiekosten über die Miete bezahlen. Zu beachten ist, dass jene Anspruch haben, die auch Anspruch auf Leistungen der Wiener Wohnbeihilfe, der Wiener Mindestsicherung, Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung haben. Auch Personen, die von der GIS-Gebührenpflicht befreit sind, eine Kostendeckelung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes in Anspruch nehmen oder einen Anspruch auf Krankenheld haben, können den Antrag stellen.
Nicht förderbare Kosten sind u.a. bereits bezahlte Energierechnungen, Energiekosten aus offenen Jahres- oder Endabrechnungen, die bei der Antragstellung älter als 60 Tage sind und Energiekosten des nicht privaten Wohnbereiches.