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Abschaffung der kalten Progression: Steuern & und Entlastungen ab 2025

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Die Abschaffung der Kalten Progression bringt im kommenden Jahr eine Entlastung von knapp zwei Milliarden Euro. Den Menschen bleibt mehr Netto vom Brutto. 

Im kommenden Jahr profitieren alle Steuerzahler von einem höherem Nettoeinkommen. Der Grund: Die Regierung hat sich auf die Verteilung des bei der Abschaffung der Kalten Progression entstandenen “variablen Drittels” der Steuereinnahmen geeinigt. Neben der Anpassung der Steuerstufen zugunsten der steuerpflichtigen Arbeitnehmer und der Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen werden das Kilometergeld sowie die Tages- und Nächtigungsgelder erhöht.

Leistungsträger und Familien sind große Gewinner

Durch die Abschaffung der Kalten Progression werden die Menschen im kommenden Jahr um knapp zwei Milliarden Euro entlastet. Alle Steuerstufen werden um knapp vier Prozent angehoben. Ausgenommen ist lediglich der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro. Die neuen Steuerstufen ab 2025 sind: 13.308 Euro (erste Tarifstufe), 21.617 Euro (zweite Tarifstufe), 35.836 Euro (dritte Tarifstufe), 69.166 Euro (vierte Tarifstufe) und 103.072 Euro (fünfte Tarifstufe).

Zusätzlich ist für alleinverdienende bzw. erwerbstätige Alleinerzieher mit geringem Einkommen ein Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat und Kind in Form eines erhöhten Absetzbetrages vorgesehen. Der neue Alleinerzieherzuschlag wird automatisch berücksichtigt und soll bis zu einem Jahreseinkommen von 24.500 Euro brutto gelten.

Erhöhung des Kilometergeldes

Das amtliche Kilometergeld von derzeit 42 Cent pro gefahrenem Kilometer wird auf 50 Cent pro Kilometer erhöht. Künftig soll auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die ersten 50 Kilometer ein Betrag von 50 Cent gelten.

Tages- und Nächtigungsgelder

Das Tagegeld für Inlandsdienstreisen wird von derzeit 26,40 Euro auf 30 Euro angehoben. Das Nächtigungsgeld wird von 15 Euro auf 17 Euro angehoben. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Verbesserungen beim Sachbezug für Dienstnehmerwohnungen

Die sachbezugsfreie Wohnfläche steigt von 30 auf 35 Quadratmete. Künftig werden allgemeine Bereiche in Gemeinschaftswohnungen aliquot angerechnet und nicht mehr separat für jeden einzelnen Bewohner.

Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer profitieren ab dem kommenden Jahr. Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Die neue Grenze gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die Einkommensteuer. Damit sollen steuerliche Ungereimtheiten vermieden werden.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]