Die Finanz

AK-Erhebung: 115 % Preisunterschied bei Stundensätzen für Elektriker

Pixabay

Die Arbeiterkammer hat die aktuellen Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. 

Die Beauftragung eines Handwerkers kann ganz schön ins Geld gehen. Damit die Rechnung keine böse Überraschung bringt, hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich eine Preiserhebung durchgeführt. Erhoben wurden die aktuellen Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern. Bei den 120 Unternehmen, bei denen die Stundensätze erfragt wurden, ergaben sich Preisunterschiede von bis zu 115 Prozent.

Wie die AK informiert, liegen die Stundensätze für Elektromonteure zwischen 61,20 und 110 Euro, für Servicetechniker kostet eine Stunde zwischen 61,20 und 131,40 Euro. Auch bei den Fahrtkosten gibt es enorme Unterschiede. Erhoben wurden die Kosten für eine Anfahrt von 10 Kilometern bzw. eine Wegzeit von 15 Minuten. Hier liegen die durchschnittlichen Fahrtkosten bei 32,23 Euro, die höchsten Fahrtkosten bei 99,90 Euro. Wer demnächst einen Elektriker braucht, kann sich an den von der AK erhobenen Preisen orientieren.

Kosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen

Die Bezirksmittelwerte haben sich im Vergleich zu 2023 erhöht. Die Stundensätze sind im Durchschnitt um 8 Prozent gestiegen, die Fahrtkosten um 4 Prozent.

AK-Tipp: Mehrere Kostenvoranschläge einholen

Die Experten der Arbeiterkammer empfehlen, bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen. Die Kostenvoranschläge sollten eine detaillierte Aufschlüsselung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Kostenvoranschlag gegenüber Konsumenten nur dann verbindlich ist, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch Formulierungen wie “unverbindlicher Kostenvoranschlag”, “Zirka-Preise” oder “abgerechnet wird nach Naturmaß”.

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich, darf er vom Unternehmen nicht überschritten werden. Wird weniger Material oder Arbeitszeit benötigt als veranschlagt, ist die Ersparnis an den Auftraggeber weiterzugeben. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen den Kostenvoranschlag um ca. 10 bis 15 % überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Bei größeren Überschreitungen hat der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einzustellen und auf die Mehrkosten hinzuweisen. Der Auftraggeber kann sich mit der Fortsetzung der Arbeiten einverstanden erklären und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten einstellen und nur die bis dahin erbrachten Leistungen vergüten. Unterlässt es der Unternehmer, auf die erhebliche Kostenüberschreitung hinzuweisen, so verliert er jeden Anspruch auf Mehrvergütung gegenüber dem Kostenvoranschlag.

Teilen:
Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]