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AK-Konsumentenschutz: Vertragsklauseln des Energiehändlers Enstroga rechtswidrig

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Mehrere Vertragsklauseln, wie etwa die 12-monatige Bindung bei Floater-Tarifen der Enstroga GmbH, wurden von den AK-Konsumtenschützern als rechtswidrig beurteilt. 

Die Arbeiterkammer hat erfolgreich gegen mehrere Vertragsklauseln des Energiehändlers Enstroga wegen gesetzwidriger Geschäftsbedingungen geklagt und sich für eine Gesetzesänderung eingesetzt. Mehrere Vertragsklauseln wurden von den AK-Konsumentenschützern als rechtswidrig eingestuft, insbesondere die 12-monatige Bindung bei Floater-Tarifen und die Gebühren für die Zusendung der Vertragsunterlagen in Papierform.

Für die Übersendung der Vertragsunterlagen verlangte die Enstroga GmbH 5,99 Euro im Monat. Wie es in einer aktuellen Aussendung der AK Oberösterreich heißt, stehen die knapp 72 Euro pro Jahr in keinem Verhältnis zum Aufwand, der mit der Zusendung der Unterlagen verbunden ist. Nachdem der Nationalrat eine klare gesetzliche Regelung bei der Vertragsbindung von Floater-Tarifen beschlossen hat, hat sich die Enstroga GmbH verpflichtet, die unzulässigen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden.

Floater-Tarif mit 12-monatiger Vertragsbindung

Bei den Floater-Tarifen der Enstroga GmbH wurden die Strom- und Gaspreise monatlich an die Preisentwicklung an den Energiebörsen angepasst. Auch bei steigenden Preisen hatten die Kunden keine Möglichkeit, vor Ablauf von 12 Monaten aus dem Vertrag auszusteigen. Damit trugen sie das volle Risiko einer Preiserhöhung. Die AK-Konsumentenschützer konnten hier einen klaren Erfolg erzielen, wonach eine Vertragsbindung nicht mehr zulässig ist. Sowohl für Strom- als auch Gaslieferverträge ist nun gesetzlich geregelt, dass Kunden Verträge mit Floater-Tarifen unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen können.

Die Enstroga GmbH zeigte sich in der ersten Gerichtsverhandlung einsichtig und verpflichtete sich, die beschriebenen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden, diesen Vergleich auf der Homepage zu veröffentlichen und die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.

Unterstützung für betroffene Kunden

Kunden, die die Gebühr für die postalische Zusendung bezahlt haben oder denen durch die unzulässige Vertragsbindung ein Schaden entstanden ist, werden vom Konsumentenschutz der AK Oberösterreich unterstützt. Eine Kontaktaufnahme mit den Experten der AK Oberösterreich ist unter der Telefonnummer 050/6906-2 oder per E-Mail an [email protected] möglich.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]