Im April kommen nicht nur neue Förderungen auf die Österreicher zu, sondern auch einige Teuerungen. Während die steigenden Handytarife ab 1. April 2024 das Geldbörserl zusätzlich belasten, gibt es auch finanzielle Entlastungen.
Die Teuerung hat Österreich fest im Griff. Hinzu kommen im April Preiserhöhungen bei Handy- und Internettarifen sowie eine Erhöhung der Tabaksteuer. Eine Entlastung bringt hingegen der Erlass der Grundbucheintragungsgebühr beim Erwerb von Wohneigentum. Außerdem senken einige Energieversorger im April die Preise für Strom und Gas.
Handy- und Internettarife steigen
Ab 1. April 2024 passen viele Anbieter ihre Tarife an den Verbraucherpreisindex an. Mobilfunk- und Internettarife sollen um 7,8 Prozent angehoben werden. Grund dafür sind die Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklasuseln, die es den Anbietern ermöglichen, die inflationsbedingte Teuerung an die Kunden weiterzugeben. Betroffen von der Teuerung sind auch Bestandskunden. Für indexgebundene Mobilfunktarife ergibt sich eine durchschnittliche Teuerung von 21,24 Euro pro Jahr, für Internet wären es 35,65 Euro mehr pro Jahr.
Tabaksteuer wird erhöht
Raucher müssen bald tiefer in die Tasche greifen, denn die Tabaksteuer wird ab 1. April 2024 erhöht. Pro Packung sollen die Preise um etwa 20 Cent steigen, wobei die einzelnen Unternehmen selbst entscheiden können, wann und um wieviel sie Preise erhöhen. Die Marken Chesterfield, Philip Morris und Marlboro verteuern am 2. April. Einige andere Tabakunternehmen, wie Camel, Meine Sorte und Benson & Hedges haben ihre Preise bereits mit 4. März 2024 erhöht.
Gebühr für Grundbucheinträge fällt
Erleichterung gibt es für den Erwerb von Wohneigentum bis zu einem Wert von 500.000 Euro. Grundbucheinträge werden im Rahmen des neuen Wohnbaupakets der Regierung bis zu diesem Betrag von Gebühren befreit. Vor allem Familien und junge Menschen sollen mit dieser Entlastungsmaßnahme unterstützt werden. Die Regelung ist auf zwei Jahre befristet und gilt für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024, bei denen der Eintragungsantrag ab dem 1. Juli 2024 bis spätestens 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht einlangt. Vererbte oder geschenkte Immobilien sind ausgenommen. Den regulären Gebühren unterliegen Immobilien, die über der Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro, aber unter zwei Millionen Euro liegen. Übersteigt die Bemessungsgrundlage zwei Millionen Euro, entfällt die Gebührenbefreiung zur Gänze, wie es in einer Aussendung des Bundesministeriums für Finanzen heißt.
Bis zu 11.500 Euro sparen: Entlastung für Eigenheimbesitzer beschlossen
Bis zu 2.000 Euro: Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus bringt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis zu 10.000 Euro. Mit diesem sollen Handwerkerbetriebe unterstützt und Kunden finanziell entlastet werden. Für die Jahre 2024 und 2025 wird ein dreistelliger Millionenbetrag zur Verfügung gestellt. Der Handwerkerbonus kann einmal pro Jahr pro erwachsener Person im Haushalt beantragt werden. Die Beantragung des Handwerkerbonus sollte bald möglich sein. Wie die Bundesregierung mitteilte, soll im April damit gestartet werden. Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024.
Preissenkungen für Strom und Gas
Ab 1. April 2024 kommt es bei einigen Energieanbietern zu Preissenkungen. Erst kürzlich hat Wien Energie angekündigt, die Strom- und Gaspreise in mehreren Tarifen zu senken. Auch die Vorarlberger illwerke vkw senken ihre Energiepreise ab 1. April um rund fünf Prozent. Günstiger wird es auch für Kunden der Energie Klagenfurt und der Salzburg AG. Einen Entlastungsschritt setzt außerdem der Kärntner Energieversorger Kelag. Einen Monat, mit 1. Mai 2024, senkt der Verbund für Bestandskunden die Gaspreise um durchschnittlich acht Prozent, ab 1. Juli sollen die Strompreise gesenkt werden.