Arbeitslosengeld & Fristen: Was sich ab Juli für Arbeitslose ändert

Ab Juli 2025 gelten neue AMS-Regeln für Arbeitslose: strengere Fristen, digitale Kommunikation und neue Gebühren. Alle Änderungen im Überblick.

Die Sommermonate bringen nicht nur Sonne und Urlaub, sondern auch tiefgreifende Veränderungen für alle, die Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) beziehen. Ab 1. Juli 2025 treten neue Regelungen in Kraft – mit deutlichen Konsequenzen für arbeitslose Personen in Österreich. Wer nicht aufpasst, riskiert finanzielle Nachteile.

Strengere Fristen: Schnell handeln bei Unterbrechungen

Bisher hatten Arbeitslose sieben Tage Zeit, sich nach einer Unterbrechung wie etwa Krankheit oder Auslandsaufenthalt wieder beim AMS zu melden. Diese Frist wird nun deutlich verschärft:

  • Ab Juli gilt: Wiedermeldung muss spätestens am ersten Tag nach Ende der Unterbrechung erfolgen.

  • Verpasst man diesen Stichtag, wird das Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der tatsächlichen Meldung wieder ausbezahlt – rückwirkend gibt es keine Zahlung.

Tipp: Wer eine Reise plant oder krankgeschrieben ist, sollte den Wiedereinstieg unbedingt im Blick behalten.

Digitale Kommunikation wird Standard: eAMS-Konto wird zur Pflicht

Ein weiterer großer Schritt betrifft die Digitalisierung der AMS-Kommunikation. Ab Juli werden Mitteilungen, Anträge und Bescheide ausschließlich über das eAMS-Konto übermittelt. Damit gelten Dokumente dort automatisch als zugestellt – auch wenn sie nicht gelesen wurden.

Wichtig: Arbeitslose müssen ihr eAMS-Konto mindestens zweimal pro Woche kontrollieren, um keine Fristen zu verpassen.

Das betrifft unter anderem:

  • Termine

  • Rückmeldungen zu Anträgen

  • Aufforderungen zur Arbeitsaufnahme oder Kursbesuchen

Wer sich nicht regelmäßig einloggt, riskiert ungewollte Sperren oder Zahlungsverzögerungen.

Neue Gebührenregelung bei Ausländerbeschäftigungsgesetz

Auch beim Ausländerbeschäftigungsgesetz kommt es zu Änderungen. Künftig gelten:

  • Nur noch Antragsgebühren, keine Bearbeitungsgebühren mehr

  • Auch zurückgezogene Anträge sind gebührenpflichtig

  • Für türkische Staatsangehörige entfällt die Antragsgebühr, es fällt jedoch eine Erledigungsgebühr bei positivem Bescheid an (z. B. Beschäftigungsbewilligung)

Diese Änderungen betreffen vor allem Unternehmen und Drittstaatsangehörige, die in Österreich arbeiten wollen.

Gut informiert spart Ärger – und Geld

Mit den Neuerungen ab Juli 2025 setzt das AMS auf mehr Eigenverantwortung und digitale Prozesse. Wer arbeitslos ist oder wird, sollte sich jetzt mit dem eAMS-Konto vertraut machen und die neuen Fristen verinnerlichen.

Die Maßnahmen sind ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Arbeitsvermittlung – fordern Betroffene aber stärker als bisher. Wer informiert ist, kann böse Überraschungen vermeiden und seine Ansprüche weiterhin problemlos sichern.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]