Die Finanz

ARBÖ-Tipps zum Gebrauchtwagenkauf: Worauf Käufer achten sollten

Pixabay

Der ARBÖ informiert, worauf beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu achten ist und gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte für einen sicheren Gebrauchtwagenkauf.

Es muss nicht immer ein Neuwagen sein. Viele Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen lieber für einen Gebrauchtwagen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, damit die anfängliche Freude nicht in Enttäuschung umschlägt. Der ARBÖ gibt wichtige Tipps für den Gebrauchtwagenkauf, vom Preisvergleich bis zum Kaufvertrag.

Tipp 1: Preis-Leistungscheck: Preise auf dem Markt vergleichen

Bevor man sich für ein bestimmtes Auto entscheidet, sollte man die verschiedenen Angebote auf dem Markt vergleichen. Neben dem Besuch von Autohändlern lohnt es sich, alle verfügbaren Informationsquellen wie Internet, Wochen- und Tageszeitungen zu nutzen. Ein fundiertes Wissen über die aktuellen Durchschnittspreise ist von Vorteil, um Verhandlungsspielräume zu erkennen und ein faires Angebot auszuhandeln. Bei den ARBÖ-Prüfstellen erhalten Mitglieder eine kostenlose Gebrauchtwagenpreisauskunft (Autopreisspiegel).

Tipp 2: Auf den ersten Eindruck achten

Ist das passende Auto gefunden, geht es zum Besichtigungstermin, bei dem das Auto genau unter die Lupe genommen werden sollte. Dabei ist darauf zu achten, ob das Auto in einem gepflegten Zustand ist, wie die Karosserie aussieht, ob es Beulen gibt und welchen Eindruck der Lack macht. Auch die Flüssigkeitsstände sollten überprüft werden. Diese und andere Details geben Aufschluss darüber, wie gut sich der Vorbesitzer um das Auto gekümmert hat.

Zu kontrollieren ist außerdem, ob Bordwerkzeug, gegebenenfalls Reservereifen und die Betriebsanleitung vorhanden sind.Regelmäßige Servicekontrollen sollten ebenfalls nachgewiesen werden können. Sinnvoll ist auch die Frage, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug bereits hatte. Gab es bereits mehrere Vorbesitzer, kann es Gründe geben, warum das Auto so oft den Besitzer gewechselt hat und wieder auf den Markt gekommen ist. Der ARBÖ empfiehlt weiters, das letzte Pickerl-Prüfgutachten auf etwaige Mängel zu kontrollieren.

Tipp 3: Probefahrt vor dem Autokauf

Eine Probefahrt vor dem Kauf ist unerlässlich, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Wie der ARBÖ betont, ist es wichtig, dass der Käufer selbst am Steuer sitzt und während der Fahrt alle Gänge durchschaltet. Sowohl langsames als auch schnelles Fahren sollte getestet werden. Auch auf auffällige Fahrgeräusche, Federung und Stoßdämpfer ist während der Fahrt zu achten.

Tipp 4: ARBÖ-Kauftest vornehmen lassen

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass sich das Auto in einem einwandfreien Zustand befindet, empfiehlt sich eine neutrale und unabhängige Kaufuntersuchung beim ARBÖ. In dieser kann der technische Zustand des Fahrzeuges genau bestimmt werden. Nicht immer ist den Behauptungen der Verkäufer zu trauen. Durchschnittlich werden beim ARBÖ sechs Mängel pro Begutachtung festgestellt. Häufig finden sich Fehler bei den Bremsen, der Radaufhängung und den Motoren. Wichtig ist auch die Kontrolle der Elektronik. Gerade hier sind Fehler oft nicht sofort erkennbar und können sehr teuer werden. Bei Elektroautos überprüft der ARBO die Antriebsbatterie und bewertet ihren Zustand.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Verkäufer für Mängel am Fahrzeug haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind. Der ARBÖ weist darauf hin, dass dies beim Gebrauchtwagenkauf betrifft nur Sachmängel betrifft. Verschleißteile fallen nicht darunter, es sei denn, sie waren nachweislich schon bei der Übergabe schadhaft. Die Gewährleistungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab dem Datum der Übergabe. Liegt die Erstzulassung länger als ein Jahr zurück, kann der Händler diese Frist bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson ist sogar ein gänzlicher Ausschluss der Gewährleistung möglich. Daher empfiehlt der ARRBÖ,  beim Privatkauf unbedingt einen Ankaufstest vorzunehmen.

Tipp 5: Auf gut ausgearbeiteten Kaufvertrag achten

Der letzte entscheidende Schritt beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist der Kaufvertrag. In diesem sollte alles festgehalten werden, was der Absicherung von Käufer und Verkäufer dient. Dazu gehören neben den Fahrzeugdetails, den Zahlungsbedingungen des ausgehandelten Kaufpreises, eventuellen Änderungen der gesetzlichen Gewährleistung auch Vereinbarungen über ausstehende Reparaturen vorhandener Schäden. Auch für den Käufer wesentliche Eigenschaften, über die das Fahrzeug verfügen soll, sollten festgehalten werden. Der ARBÖ stellt unter www.arboe.at/musterkaufvertrag einen kostenlosen Mustervertrag zur Verfügung, der alle wichtigen Punkte enthält.

Teilen:
Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]