Banken informieren kaum über Basiskonto: AK Mystery-Shopping bringt Mängel ans Licht

Basiskonto in Österreich: Rechtlich garantiert, praktisch versteckt.

Seit 2016 gibt es in Österreich einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Eigentlich sollte damit sichergestellt werden, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen erhält – unabhängig von Einkommen, Bonität oder Lebenssituation. Doch ein aktuelles Mystery-Shopping der Arbeiterkammer Wien (AK) wirft nun ein kritisches Licht auf die Praxis in den Bankfilialen. Das Ergebnis: Viele Banken informieren laut AK gar nicht oder nur unzureichend über das Basiskonto. Und das, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

AK-Test in zehn Wiener Bankfilialen

Für das Mystery-Shopping besuchte eine AK-Testperson zehn Wiener Bankfilialen. Das Szenario: Die Person wollte ein „normales“ Girokonto eröffnen und gab an, arbeitslos zu sein. Das Resultat ist ernüchternd:
Vier Banken verweigerten die Kontoeröffnung. Doch statt aktiv auf das gesetzlich garantierte Basiskonto hinzuweisen, blieb dieser Hinweis vollständig aus. Nur in einem einzigen Fall wurde – und auch erst auf Nachfrage – die verpflichtende schriftliche Information ausgehändigt.

Auch bei jenen sechs Banken, die das Standardkonto nicht sofort ablehnten, sah es nicht besser aus. Lediglich eine Bank stellte auf Nachfrage vollständige schriftliche Informationen zum Basiskonto zur Verfügung. Besonders auffällig: In keiner einzigen Filiale lagen Informationsblätter zur freien Entnahme auf.

„Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs ist das Basiskonto wahrscheinlich für viele Betroffene noch immer nicht problemlos zu bekommen. Was im Gesetz klar geregelt ist, kommt in der Bankfiliale offenbar nicht selbstverständlich an“, resümiert AK-Konsumentenschützerin Benedikta Rupprecht.

Online etwas besser – aber weit entfernt von transparent

Etwas besser schnitten die Banken bei Mailanfragen und Website-Checks ab. Sechs von zehn Banken informierten hier korrekt. Allerdings: Die Informationen zum Basiskonto waren auf den Websites oft schwer auffindbar und nicht immer vollständig.

Auffällig ist laut AK auch, dass das Basiskonto nicht gleichberechtigt neben Standardkonten präsentiert wird. Teilweise sei es regelrecht „versteckt“. Zudem verwenden Banken unterschiedliche Begriffe wie „Zahlungskonto“, „VZKG-Konto“ oder den sperrigen Gesetzestitel „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“, was zusätzliche Verwirrung stiftet.

Warum das Basiskonto so wichtig ist

Das Basiskonto ist kein Nischenprodukt, sondern ein zentrales Instrument der finanziellen Inklusion. Es richtet sich insbesondere an Menschen, die es schwer haben, ein reguläres Gehaltskonto zu eröffnen – etwa Arbeitslose, Zugewanderte oder Personen im Privatkonkurs.

Rupprecht betont:
„Gerade für Menschen, die es schwer haben, ein Gehaltskonto zu eröffnen – etwa Arbeitslose, Zugewanderte oder Personen im Privatkonkurs – soll der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto Hürden abbauen. Denn jemand ohne Konto findet auch nur schwer einen Arbeitsplatz. Unsere AK Beratungserfahrung zeigt: Immer wieder melden sich Betroffene, weil Banken eine Kontoeröffnung ablehnen – und das bestätigt auch unser Mystery-Shopping.“

Ohne Konto sind Mietzahlungen, Gehaltseingänge oder Online-Geschäfte kaum möglich. Ein fehlendes Girokonto kann damit schnell zur sozialen Barriere werden.

AK fordert strengere Kontrollen

Die Arbeiterkammer fordert nun, dass die gesetzlichen Informationspflichten konsequent eingehalten werden. Darüber hinaus sieht sie auch den Gesetzgeber in der Pflicht.

Zu den zentralen Forderungen zählen:

  • Ermächtigung der Finanzmarktaufsicht zu eigenem Mystery-Shopping bei Banken

  • Höhere Verwaltungsstrafen bei Verstößen

  • Einführung der klaren und einheitlichen Produktbezeichnung „Basiskonto“

Gerade der Name spiele eine wichtige Rolle, um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.

Transparenz ist kein Service, sondern Pflicht

Zehn Jahre nach Einführung des Basiskontos zeigt sich: Der gesetzliche Anspruch allein reicht nicht aus, wenn er in der Praxis nicht aktiv kommuniziert wird. Das Thema Basiskonto betrifft nicht nur Einzelfälle, sondern den Zugang zu grundlegender finanzieller Infrastruktur. Wer hier Hürden aufbaut oder Informationen zurückhält, riskiert soziale Ausgrenzung.

Für Verbraucher gilt daher: Bei einer Kontoablehnung ausdrücklich nach dem Basiskonto fragen. Denn dieses Recht besteht – auch wenn es nicht immer freiwillig angeboten wird.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]