Die Finanz

Befreiung vom ORF Beitrag: Diese Personen müssen nicht zahlen

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Die Kritik zum neuen ORF-Beitrag ist groß. Seit dem 1. Jänner müssen alle Haushalte in Österreich, die nicht vom Beitrag befreit sind, für den ORF zahlen. 

Jeder Haushalt ist seit dem 1. Jänner dazu verpflichtet, den ORF-Beitrag zu bezahlen. Dieser schlägt pro Jahr mit fast 200 Euro zu Buche, in einigen Bundesländern liegt der Beitrag sogar darüber. Was viele nicht wissen: In manchen Fällen ist es möglich, sich vom ORF-Beitrag befreien zu lassen.

Wie kann man sich vom ORF-Beitrag befreien lassen?

Sozial bedürftige Personen, die Studien- oder Schülerbeihilfe, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung oder Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln beziehen, können um eine Befreiung vom ORF-Beitrag ansuchen. Voraussetzung ist auch, dass das Haushaltsnettoeinkommen in einem Ein-Personen-Haushalt bei maximal 1.364,12 Euro liegt. Für zwei in einem Haushalt lebenden Personen darf das Nettoeinkommen 2.152,03 Euro nicht überschritten werden. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 210,48 Euro.

Liegt das Haushaltsnettoeinkommen über dieser Grenze, ist es laut Arbeiterkammer möglich, bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend zu machen. Darunter fallen etwa außergewöhnliche Belastungen, wie Mietaufwand und 24-Stunden-Betreuung. Eine Liste aller abzugsfähigen Ausgaben findet man hier. Vom ORF-Beitrag automatisch befreit sind alle, die bereits von der GIS befreit waren.

Für die Befreiung vom ORF-Beitrag muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Wer vorab testen möchte, ob alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung erfüllt werden, kann dafür den Befreiungs-Rechner nutzen.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]